Pfadnavigation

Inhalt

Erziehungshilfe

Ein weiteres Angebot des Fachbereiches Jugend und Familie bezieht sich auf verschiedene Erziehungshilfen. Sowohl ambulante als auch (teil-)stationäre Unterstützung ist möglich.

Ambulante Hilfen finden meist im jeweiligen Haushalt der betroffenen Familie Anwendung. Die Art und der Umfang einer solchen Hilfe richten sich ganz individuell nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

Teilstationäre Hilfen beinhalten Leistungen für Kinder und Jugendliche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach wie vor im elterlichen Haushalt pflegen. Die Kinder und Jugendlichen werden zu großen Teilen in einer dafür vorgesehenen Einrichtung betreut und unterstützt. Themen einer teilstationären Hilfe sind zum Beispiel: Soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung sowie intensive Elternarbeit.

Auch im Rahmen von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind teilstationäre Hilfen möglich. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Merkblatt.

Stationär wird eine Hilfe genannt, die außerhalb des elterlichen Haushaltes stattfindet. Das betroffene Kind oder der Jugendliche hat seinen Lebensmittelpunkt dann in einer Jugendhilfeeinrichtung.

Jede der oben genannten Hilfeformen wird in regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen überprüft, gesteuert und geplant. Dabei liegt der Fokus immer auf den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes oder des Jugendlichen.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.