Genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind die Vorhaben, für die Sie einen Bauantrag stellen müssen und die Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauamt, eine Baugenehmigung erteilen muss.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) hat in § 60 Absatz 1 dazu folgenden Grundsatz festgeschrieben:
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.
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