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Wahlhelfer*innen für die Landratswahl am 27. November 2022 sowie einer möglichen Stichwahl am 11. Dezember 2022 gesucht

Veröffentlicht am: 16.08.2022

Das Wappen des Kreises Kleve vor Stimmzetteln.

Das Wahlamt der Stadt Kleve sucht für die Landratswahl am 27.11.2022 sowie für eine mögliche Stichwahl am 11.12.2022 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines der übrigen EU-Mitgliedsstaaten.

Für die Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro. Für den Fall einer Stichwahl erhöht sich das Erfrischungsgeld für diejenigen, die bereits am ersten Wahltermin teilgenommen haben, auf 75,- Euro, sodass die Erfrischungsgeldzahlung für zwei Wahlgänge insgesamt 125,- Euro beträgt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort Online beim Wahlamt der Stadt Kleve unter https://kleve.de/de/inhalt/wahlhelfer/ oder telefonisch unter der Rufnummer 02821 / 84-555 melden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kleve.de.  

 

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