Das Wahlamt der Stadt Kleve sucht für die Landratswahl am 27.11.2022 sowie für eine mögliche Stichwahl am 11.12.2022 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines der übrigen EU-Mitgliedsstaaten.
Für die Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro. Für den Fall einer Stichwahl erhöht sich das Erfrischungsgeld für diejenigen, die bereits am ersten Wahltermin teilgenommen haben, auf 75,- Euro, sodass die Erfrischungsgeldzahlung für zwei Wahlgänge insgesamt 125,- Euro beträgt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort Online beim Wahlamt der Stadt Kleve unter https://kleve.de/de/inhalt/wahlhelfer/ oder telefonisch unter der Rufnummer 02821 / 84-555 melden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kleve.de.