Die Anmeldetermine für die Grundschulen müssen gemäß Schulgesetz und Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) vor dem 15.11. eines Jahres stattfinden. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder wurden von der Stadt Kleve als Schulträger zur Anmeldung an einer Grundschule mit Mitteilung der Kontaktdaten und den zwischenzeitlich bereits stattgefundenen Anmeldeterminen der Grundschulen aufgefordert.
Es besteht gemäß § 46 Schulgesetz NRW ein Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt ein Auswahlverfahren durch die Schulleitung. Die Kriterien sind in § 1 AO-GS NRW – Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) geregelt. An einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme zwingend Vorrang gegenüber anderen Kindern. Darüber hinaus wird die Tatsache berücksichtigt, ob Geschwisterkinder dieselbe Schule besuchen und welche Entfernung zwischen Schul- und Wohnort vorliegt.
Zur Anmeldesituation wurde im Schulausschuss am 10.11.2022 wie folgt berichtet:
In Kleve sind 528 Kinder schulpflichtig. Hierin enthalten sind vorzeitige Einschulungen sowie Kinder, deren Einschulung im vorangegangenen Schuljahr zurückgestellt wurde.
Für 53 schulpflichtige Kinder ist bislang noch keine Anmeldung erfolgt. Die Erziehungsberechtigten wurden aufgefordert, dies nachzuholen.
Ebenso können die schulpflichtigen Kinder auch an einer Schule der Nachbarkommunen bzw. der Förderschule angemeldet werden, bzw. werden durch Wegzug vor dem Schuljahr 2023/2024 anderswo schulpflichtig. Die Anmeldetermine in den umliegenden Kommunen wie Bedburg-Hau und Kranenburg laufen derzeit noch.
Die Anmeldezahlen für die Grundschulen mit Stand vom 09.11.2022:
Willibrordschule Kellen | 86 |
Karl-Leisner-Schule | 64 |
Marienschule Materborn | 61 |
St. Michael Grundschule | 68 |
Johanna-Sebus Schule | 51 |
Grundschule an den Linden | 117 |
Montessorischule | 27 |
Somit liegen insgesamt 474 Schulanmeldungen vor. Hierin enthalten sind 7 Kinder, die ihren Wohnsitz in einer anderen Kommune haben.
Aktuell ergibt sich ein rechnerischer Überhang von 14 SuS an der Willibrordschule, 12 SuS an der St. Michael Grundschule Reichswalde und 45 SuS an der Grundschule an den Linden.
Aufgrund der Zahlen wird es zu Mehrklassenbildung kommen.
In enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht wird das weitere Vorgehen zur Zuweisung der SuS abgestimmt.
Mit Abschluss des Anmeldeverfahrens werden die Erziehungsberechtigten, deren Kinder nicht in der jeweilig präferierten Schule aufgenommen werden können, durch die Schulleitung kontaktiert und hinsichtlich eines Platzes an einer anderen Schule beraten.
Ergibt sich an weiteren Grundschulen ein Überhang, erfolgt auch von dieser Schule die entsprechende Information. Haben alle Kinder im Stadtgebiet einen Schulplatz, sind die Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt und die Verfahren zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, erfolgen von allen Schulen gleichzeitig die Aufnahmebescheide der Schulleitungen.