Zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 werden in der Stadt Kleve 242 Kinder im Rahmen von Kindertagespflege betreut. Die Anzahl der Kinder wird in den nächsten Monaten noch steigen. Typisch für diese familienähnliche Betreuungsform ist die Erziehung, Bildung und Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegepersonen. Für die dabei entstehenden Kosten gewährt die Stadt Kleve eine Pauschale an die Tagesmutter bzw. den Tagesvater, die unter anderem die entstehenden Sachkosten abdeckt.
Bis zu 116 Kinder werden jedoch auch außerhalb des Haushalts der Kindertagespflegeperson in ausschließlich zu diesem Zweck gemieteten oder hergerichteten Räumen betreut. Überwiegend trifft dies bei Großtagespflegestellen, die ein Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen sind, zu. Diese besondere Betreuungsform hat sich bereits vor vielen Jahren als wichtige Säule der Kindertagesbetreuung etabliert und wird von der Stadt Kleve mit einem zusätzlichen Zuschuss zu den Mietkosten ermöglicht.
Nun hat die Stadt ihre Förderrichtlinien aktualisiert, um Kindertagespflege in extra dafür vorgehaltenen Räumen, für den Winter zu stärken. Diese sind nämlich von den stark steigenden Energiepreisen besonders betroffen. Einsparpotentiale bei Heizkosten sind in Räumen, in denen Kleinstkinder über Tag betreut werden, nämlich nur begrenzt realisierbar. Von der Energieeinsparverordnung hat auch die Bundesregierung die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ausdrücklich ausgenommen.
Nach der geänderten Richtlinie gewährt die Stadt den Kindertagespflegpersonen für Kinder aus Kleve ab dem 1. Oktober einen Mietkostenzuschuss von nun 75 Euro je Monat und Kind (bislang 60 Euro). Für Kindertagespflegepersonen, die typischerweise 5 Kinder betreuen, kommt so ein Mietzuschuss von 375 € im Monat zusammen, der ergänzend zu den laufenden Geldleistungen für die Betreuung gewährt wird. Bei einer typischen Betreuung von 5 Kindern mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden erhalten die selbstständigen Kindertagespflegepersonen weitere rund 3.400 €, mit dem der übrige Sachaufwand und die Förderungsleistung vergütet werden. So kann für alle Klever Kinder im entsprechenden Alter eine kontinuierliche und verlässliche Förderung gewährleistet werden.