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Osterfeuer 2023 in Kleve: Diese Regelungen gelten!

Veröffentlicht am: 10.03.2023

Ein Osterfeuer vor der nächtlichen Silhouette von Schwanenburg und Stiftskirche in Kleve.

Alljährlich finden in Kleve zahlreiche Osterfeuer zur Pflege des Brauchtums statt. Auch in diesem Jahr können Osterfeuer wieder für den Durchführungszeitraum von Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt Kleve angezeigt werden. Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden, werden in diesem Jahr allerdings nur öffentliche Osterfeuer zugelassen.

Von Karsamstag (08.04.2023) bis Ostermontag (10.04.2023) dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de auf der entsprechenden Themenseite zur Verfügung. Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet, und, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Auch in den vergangenen Jahren waren private Osterfeuer bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve untersagt, wurden jedoch stets geduldet. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve vom 01.08.2011 sieht vor, dass Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zugelassen sind. Der Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen werden.

In der Vergangenheit haben sich jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der Feuerwehr notwendig.

Aufgrund dieser Erfahrungswerte werden 2023 erstmals nur öffentlich zugängliche Osterfeuer durch die Stadt Kleve zugelassen.

Da es sich bei der Durchführung eines Osterfeuers um eine öffentliche Veranstaltung handelt, werden alle angezeigten Osterfeuer auf der Internetseite der Stadt Kleve sowie in den sozialen Medien auf den städtischen Kanälen (Facebook, Twitter und Instagram) veröffentlicht.

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird vor und während der Ostertage die Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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