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Neues Verkehrszeichen auf der Straße „Zum Breijpott“ in Kleve – Verbot des Überholens von Fahrradfahrenden

Veröffentlicht am: 15.12.2022

Das neue Verkehrszeichen an der Straße "Zum Breijpott" in Kleve. Außerdem ist ein Auto zu sehen, das hinter einem Fahrrad fährt.

Im Straßenverkehr gibt es ein neues Verkehrsschild, das die Fahrradfahrenden künftig besser schützen soll. Was genau es bedeutet und welche Strafen bei Missachtung drohen.

Die meisten Verkehrszeichen in Deutschland sind Autofahrern bekannt. Immer wieder werden aber auch neue Verkehrszeichen eingeführt, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Da die Bedeutung neuer Schilder oft nicht von Anfang an klar ist, kann dies oftmals für Verwirrung sorgen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO), die 2020 geändert wurde, sind einige neue Verkehrszeichen hinzu gekommen. So auch das Zeichen 277.1.

Neues Verkehrsschild soll für mehr Sicherheit für Fahrradfahrenden sorgen

Offiziell heißt das neue Verkehrsschild: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Oder um es unkomplizierter zu halten, bedeutet das Schild, dass für einen Streckenabschnitt Lkws und Pkws keine Fahrräder, Mofas oder Motorräder mehr überholen dürfen. Dieses Verbot soll Fahrende von einspurigen Fahrzeugen vor Gefahren beim Überholen schützen. Dies soll dann gelten, wenn die Gegebenheiten im Verkehr dies erfordern. Also zum Beispiel im Gefälle, bei Streckenabschnitten mit einer unübersichtlichen Verkehrslage oder Engpässen.

Die Umsetzung der Novelle der Straßenverkehrsordnung erfolgte erstmalig auf der Straße Zum Breijpott. Dort wurde im Oktober diesen Jahres im Interesse der Sicherheit des Verkehrs ein Verbot des Überholens durch die Beschilderung des Verkehrszeichens 277.1 erstmalig eingerichtet. Die Straße am Breijpott stellt u.a. als Schulweg eine wichtige Radverkehrsverbindung von Bedburg-Hau Richtung Kleve-Kellen dar.

Hintergrund Radverkehrskonzept Kleve

Der Rat der Stadt  Kleve hat am 08.Juni 2011 beschlossen, mit der Umsetzung des „Radverkehrskonzeptes Kleve“ ein flächendeckendes, sicheres, komfortables Radverkehrsnetz  zu schaffen. „Voraussetzung für die Entwicklung des Radverkehrs sei es,  bestehende Wege und Straßen  „fahrradfreundlich“ zu gestalten, so Fahrradbeauftragte Pascale van Koeverden.

Welche Strafe droht bei Missachtung des Überholverbotes?

Bei einer Missachtung des neuen Verkehrsschilds droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Zudem kann das Vergehen auch mit einem Punkt bei der Straßenverkehrsbehörde in Flensburg geahndet werden.

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