Neue Corona-Regeln in den städtischen Dienststellen und der Stadthalle!
Für Besucherinnen und Besucher der städtischen Dienststellen gilt weiterhin die Pflicht zur Benutzung einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske (bzw. KN95-Maske. Dies geschieht im Rahmen des Hausrechts.
Auch bei Veranstaltungen in der Stadthalle gilt im Rahmen des Hausrechts weiter-hin die Maskenpflicht – insbesondere auch am Sitzplatz.
Eine Überprüfung des 3-G Nachweises erfolgt gemäß der Coronabetreuungsverordnung NRW nur noch für erwachsene Besucherinnen und Besucher der städtischen Kindertagesstätten sowie des Robinsonspielplatzes. Für das Betreten der restlichen städtischen Dienststellen ist ein 3-G Nachweis nicht mehr erforderlich.