Autofahrer müssen Abstände einhalten: die Stadt Kleve möchte auf neue Regelungen hinweisen.
„Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, gilt es, aufeinander Rücksicht zu nehmen“, so die Fahrradbeauftragte der Stadt Kleve, Pascale van Koeverden. Gerade sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fahrradfahrer, Fußgänger oder E-Scooter-Fahrer, kommen oftmals in gefährliche, aber durchaus vermeidbare Verkehrssituationen, wenn sie ohne ausreichenden Seitenabstand überholt werden.
Beim Thema „Abstand“ genießen sie gegenüber Kraftfahrzeugen einen besonderen Schutz: Der Seitenabstand muss innerorts mindestens 1,5 Meter – außerorts 2 Meter betragen. Beim Überholvorgang von Kindern gilt hingegen immer ein Seitenabstand von mindestens zwei Metern. Das Ziel dieser in der Straßenverkehrsordnung verankerten Regelung ist somit einerseits der Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer, andererseits aber auch die Vermeidung von Unfällen. Grundsätzlich ist ein Verwarnungsgeld von 30 Euro vorgesehen, wenn beim Überholen kein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Gefährdet ein Autofahrer beispielsweise ein Kind, weil der Abstand zu gering ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt gerechnet werden.
Zur „Europäischen Mobilitätswoche“ vom 16.09. bis zum 22.09.22 werden an Klever Radwegführungen außer- und innerorts Banner auf die Abstandsregelung hinweisen. Weil Autofahrer beim Überholen oft zu wenig Abstand halten, können sich Fahrradfahrer auf Initiative der Stadt Kleve Schwimmhilfen unter den Gepäckträger klemmen.
Zum Start der „Europäischen Mobilitätswoche“ lädt die Stadt Kleve am 16.09. von 17.00 bis 18.00 Uhr zum Abholen der Schwimmhilfen in das Aktionslabor der Nachhaltigkeitsziele (An der Münze 12, gegenüber dem Clever Eistempel) ein.