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Landtagswahl 2022 - Briefwahlbeantragung und Öffnung der Briefdirektwahlbüros

Veröffentlicht am: 09.04.2022

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen vor Stimmzetteln

Landtagswahl 2022 - Briefwahlbeantragung und Öffnung der Briefdirektwahlbüros

Ab dem 11. April 2022 werden im Stadtgebiet Kleve die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 verschickt.

Auch bei dieser Wahl kann die Briefwahl durch die Wahlberechtigten wieder auf verschiedene Weise beantragt werden.

Die Wahlberechtigten können ab sofort sowohl

  • per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per Online Formular, das ab dem 11.04.2022 auf der Homepage der Stadt Kleve vorgehalten wird,
  • per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per E-Mail, Fernschreiben, Telefax oder Telegramm oder
  • schriftlich

einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten.

Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Hinweis:

Die Kreiswahlleitung informierte darüber, dass die Stimmzettel dem Wahlamt aufgrund der ausstehenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung eines Wahlvorschlages durch den Landeswahlausschuss erst in der Woche nach den Ostertagen, frühestens am 20. April 2022, zur Verfügung gestellt werden können.

Eine Versendung der Briefwahlunterlagen ist somit erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

Briefdirektwahlbüros im Rathaus der Stadt Kleve

Ab Donnerstag, dem 21. April 2022, öffnet die Stadt Kleve im Rathaus, Minoritenplatz 1, im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.29, dann auch zwei Briefdirektwahlbüros für die Landtagswahl. Hier können Wahlberechtigte, die am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen möchten bzw. verhindert sind, direkt ihre Stimme abgeben. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und / oder des Personalausweises erforderlich.

Die Briefdirektwahlbüros sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mo. + Mi.         07:30 - 17:00 Uhr
  • Di. + Fr.           07:30 - 12:30 Uhr
  • Do.                  07:30 - 16:00 Uhr
  • Sa.                  10:00 - 13:00 Uhr

Alle Wahlberechtigten, die das Rathaus für die Briefdirektwahl aufsuchen möchten, werden gebeten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wird weiter darum gebeten, den Desinfektionsspender im Eingangsbereich bzw. im Wartebereich des Wahlamtes zu nutzen und die Wegeführung und Abstandsregel zu beachten. Die Stimmabgabe kann mit „eigenem Schreibzeug“ vorgenommen werden.

Briefwahlantrag

Den Briefwahlantrag finden Sie hier:

Briefwahlantrag stellen

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