Über 20 Jahre war Dr. Andreas Stürmer als wissenschaftlicher Referent für die Bau- und Kunstdenkmalpflege des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland für die Stadt Kleve zuständig. In seinem letzten offiziellen Ortstermin bedankt sich Stadtkämmerer Keysers für die gute Zusammenarbeit: „Dr. Stürmer stand sowohl der Stadtverwaltung als auch den Denkmaleigentumsbesitzenden in der Stadt Kleve mit seiner Fachkompetenz und seinem außerordentlichen Engagement stets zur Seite. Wir bedanken uns herzlich für die letzten 20 Jahre in denen Sie uns mit ihrer Kompetenz und Leidenschaft unterstützt haben, Kleves bauliche Geschichte zu bewahren.“
Ergänzend zu den bereits seit langem geschützten Denkmälern hat die Stadt Kleve daher, in Zusammenarbeit mit dem Klevischen Verein für Kultur und Geschichte / Freunde der Schwanenburg e.V. und dem Landschaftsverband Rheinland, eine Prüfliste von möglicherweise weiteren denkmalwerten Bauten aufgestellt, welche seither systematisch abgearbeitet wird. Zudem wird mit jedem Bauantrag geprüft, ob es sich um ein schützenswertes Objekt handelt. Das LVR-Amt für Denkmalpflege und die kommunalen Denkmalpfleger begutachten und entscheiden dann gemeinsam, ob und in welchem Umfang die Gebäude von Denkmalwert sind. Ist ihr Urteil anhand der vom Denkmalschutzgesetz vorgesehen Kriterien positiv, erfolgt die Unterschutzstellung als Denkmal durch Eintragung in die Denkmalliste.
Nach der Eintragung in die Denkmalliste „übernahm“ bisher Dr. Stürmer. In Kellen, Biesenkamp konnte 2020/21 eine erfolgreiche Instandsetzung eines Wohnhauses unter Berücksichtigung der Denkmalförderung des Landes abgeschlossen werden. 2014 wurde der Aussichtsturm an der Königsallee unter der Begleitung des Denkmalpflegers saniert.
Diese Beispiele stehen stellvertretend für eine Vielzahl an gelungenen Projekten, die unter der Begleitung von Dr. Stürmer umgesetzt werden konnten.
Eigentumsbesitzende haben die Pflicht, eng mit der Stadt Kleve als Untere Denkmalbehörde zusammenzuarbeiten. In seinem letzten Vorort-Termin erklärt Dr. Stürmer, dass Kleve für ihn in den letzten 20 Jahren eine Bereicherung gewesen sei. Kleve habe auch neben seinen europaweit bedeutenden historischen Gartenanlagen viel Potenzial. Ihm sei es daher ein besonderes Anliegen, dass die Bestandserfassung weiterhin sorgfältig verfolgt werde.
Die Stadt Kleve fördert denkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern, welche in der städtischen Denkmalliste eingetragen oder gem. § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt worden sind. Die Zuschüsse betragen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Aufwendungen, wobei der Höchstbetrag der Förderung 2.500,- € beträgt. Es existiert eine Bagatellgrenze von 500 € pro Förderung.
Daneben existieren weitere Förderprogramme von Land, Bund und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Hier berät im Einzelfall die Untere Denkmalbehörde in Abstimmung mit dem Denkmalfachamt und ggf. der Bezirksregierung.