Ab dem 19. August 2024 werden insgesamt zwei Kanalabschnitte an der Straße Mauritiussiedlung in Kleve-Düffelward erneuert. Die dort verlegten Kanäle wurden infolge der starken Niederschläge und der damit verbundenen Grundwasserpegel rund um den Jahreswechsel mit einer Spezialkamera untersucht und es wurden stellenweise Beschädigungen ermittelt. Ein extremer Grundwasseranstieg hatte die Kanäle zum Ende des vergangenen Jahres vor eine Belastungsprobe gestellt und dazu geführt, dass in der Mauritiussiedlung Hauskeller vollliefen.
Ob die festgestellten Schäden an den Kanälen auf die extremen Niederschläge samt hoher Grundwasserpegel zurückzuführen sind, kann nicht zweifelsfrei belegt werden. Kanäle werden durch derart stark ansteigendes Grundwasser im Boden minimal angehoben. Diese Bewegungen können dazu führen, dass Kanalrohre Risse erleiden oder vorhandene Haarrisse sich intensivieren. Sind Kanäle rissig, kann umliegendes Grundwasser in diese eindringen und die Wassermenge innerhalb des Kanals stark erhöhen – so auch zum Jahreswechsel in der Mauritiussiedlung.
Nach Feststellung der Beschädigungen steht nun die Reparatur der betroffenen Kanäle auf der Straße Mauritiussiedlung an. Die Arbeiten zur Reparatur des ersten Abschnittes zwischen den Hausnummern Mauritiussiedlung 23 und 38 beginnen am Montag, 19. August 2024. Anschließend wird der Kanal zwischen den Hausnummern 20 und 44 erneuert. Planmäßig dauern die Arbeiten bis Ende des Jahres an.
Eine Karte der bevorstehenden Straßensperrung. Auf das Bild klicken zum Vergrößern.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist für die Zeit der Bauarbeiten eine Vollsperrung der Straße erforderlich. Die Zufahrt für Anliegerinnen und Anlieger erfolgt derweil über die eigens hierfür als Zufahrt zusätzlich befestigte Ehlenstraße. Auch Rettungsdienste und Feuerwehr erreichen die Mauritiussiedlung über die Ehlenstraße. Größere Fahrzeuge sollten die Ehlenstraße aus Richtung Grindweide / Fährmannsweg befahren, da die Einfahrt in die Mauritiussiedlung von dort aus einfacher möglich ist.
Soweit möglich wird Anliegerinnen und Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht – mitunter wird dies allerdings nicht vollständig möglich sein. Hierüber werden und wurden die betroffenen Personen durch die bauausführende Firma informiert.