Im Rahmen der Massenverarbeitung wurden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 auf den Produktionsdruckern des IT-Dienstleisters versehentlich zweifach ausgedruckt und der Deutschen Post AG übergeben.
Der Hundesteuerbetrag hat sich dadurch natürlich nicht verdoppelt und wird daher auch nicht doppelt eingezogen beziehungsweise muss auch nicht doppelt überwiesen werden. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.