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Hinweise der Stadt Kleve zur Stichwahl des Landrats des Kreises Kleve

Veröffentlicht am: 30.11.2022

Das Wappen des Kreises Kleve vor Stimmzetteln

Am Sonntag, dem 11. Dezember 2022, kommt es zur Stichwahl um das Amt des Landrats im Kreis Kleve.

Gewählt wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses zur Hauptwahl vom 27. November 2022, sodass alle zur Hauptwahl Wahlberechtigten erneut aufgerufen sind, an der Stichwahl teilzunehmen.

Briefwahl

Auch bei dieser Stichwahl kann selbstverständlich per Briefwahl gewählt werden. Die Wahlberechtigten können ab sofort bis zum Freitag, dem 9. Dezember 2022, 18 Uhr, sowohl

  • per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per Online Formular, das auf der Homepage der Stadt Kleve vorgehalten wird,
  • per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per E-Mail, Fernschreiben, Telefax oder Telegramm oder
  • schriftlich

einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten.

Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Diejenigen Wahlberechtigten, die bereits mit dem Antrag zur Hauptwahl einen Antrag zur Briefwahl für die Stichwahl gestellt haben, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch in den nächsten Tagen nach Hause geschickt. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.

Sofern Unsicherheit hinsichtlich der Antragstellung besteht, können sich die Wahlberechtigten zur Klärung dieser Frage gerne an das Wahlamt der Stadt Kleve unter 84-555, 84-389, 84-210 oder 84-200 wenden.

Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt sein, so besteht die Möglichkeit, sich bis 12 Uhr am Samstag, dem 10. Dezember 2022, beim Wahlamt einen neuen Wahlschein ausstellen zu lassen. Dazu ist die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung zum Nicht-Erhalt des ursprünglichen Wahlscheins erforderlich.

Wichtig bleibt, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zurückgeschickt oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Es gilt dabei, die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten und auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Ausgezählt werden dürfen nur die Briefwahlstimmen, die das Rathaus bis spätestens 16 Uhr am Stichwahltag, dem 11. Dezember 2022, erreichen.

Die Briefdirektwahl im Rathaus wird spätestens ab dem 2. Dezember 2022 möglich sein. In der Woche vor der Stichwahl kann zu den nachfolgenden Öffnungszeiten dort gewählt werden:

Wochentag      Datum              Öffnungszeiten

Montag            05.12.2022        07:30 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag          06.12.2022        07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Mittwoch          07.12.2022        07:30 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag      08.12.2022        07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag              09.12.2022        07:30 Uhr - 18:00 Uhr

Wahlraumfinder

Am Wahltag selber sind die Wahlräume wieder von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, sehen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie Ihr Wahllokal aber auch über den Wahllokalfinder der Stadt Kleve auf der städtischen Homepage finden.

Bitte bringen Sie in den Wahlraum die "alte" Wahlberechtigung mit. Sollten Sie diese nicht mehr haben oder finden können, ist dies kein Problem. Für diesen Fall reicht auch die Vorlage des Personalausweises.

Wahlergebnisse

Ab 18 Uhr am Stichwahltag werden die im Stadtgebiet Kleve aus den Wahlräumen eingehenden Ergebnisse der Wahl veröffentlicht. Interessierte erreichen die Wahlergebnispräsentation über die Homepage der Stadt Kleve.

Das Gesamtergebnis der Wahl wird hingegen auf der Homepage des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de bereitgestellt.

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