Bund und Land haben gemeinsam bereits im Jahr 2021 das Programm „Ankommen und Aufholen“ zur Förderung von Kindern und Jugendlichen beschlossen, um die durch die Coronapandemie entstandenen Defizite zu mindern und zu beseitigen. Das Programm wurde nach den beiden erfolgreichen Förderjahren 2021 und 2022 noch einmal bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 mit finanziellen Mitteln des Landes NRW verlängert.
Mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ können Maßnahmen und Projekte direkt von den Schulen geplant nach Abstimmung mit dem Schulträger und durchgeführt werden. Desweiteren kann auch der Schulträger Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms schulübergreifend initiieren. Bisher wurden bereits Schwimmkurse in den Ferien ermöglicht und durch das Förderprogramm bezuschusst. Zudem konnten Lizenzen für verschiedene Programme angeschafft werden. Als dritte Säule stehen auch in dieser Förderperiode Bildungsgutscheine zur Verfügung, die von den Schulen direkt an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können, um gezielt pandemiebedingte Lernrückstände erfolgreich auszugleichen. Die Bildungsgutscheine sind Gutscheine für einen außerschulischen Nachhilfeunterricht bei teilnehmenden Anbietern, die sich im Rahmen des Förderprogramms als solche zur Verfügung stellen konnten.
Nach den vielen guten Erfahrungen, die bereits im vergangenen Förderzeitraum gemacht werden konnten, nutzen die Klever Schulen auch in diesem Schulhalbjahr die zur Verfügung stehenden Fördergelder, um Ihren Schülerinnen und Schülern die Angebote zu ermöglichen, die es unter den Restriktionen der Coronapandemie nicht geben konnte. Dadurch erleben die Schülerinnen und Schüler wieder ein Gemeinschaftsgefühl, können Sozialkompetenzen stärken und Gelerntes durch Praxiserfahrungen verinnerlichen.
Das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ des Landes Nordrhein-Westfalen läuft noch bis zum 06. August 2023.