Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt, ist nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz dazu verpflichtet, dieses in Stand zu halten und vor Gefährdungen zu schützen. Da Instandsetzungsmaßnahmen an Denkmälern allerdings durchaus ins Geld gehen können, werden Eigentümerinnen und Eigentümer dabei durch die Stadt Kleve und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Bereits seit über zehn Jahren existiert ein Fördertopf für kleinere Instandsetzungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden in Kleve. Mithilfe der „Stadtpauschale“ des Landes NRW stellt die Stadt Kleve jährlich insgesamt 20.000 € an Fördergeldern bereit. Seit dem Start dieses Fördertopfes konnte die Untere Denkmalbehörde kleinere denkmalpflegerische Arbeiten an rund 200 Baudenkmälern sowie an Objekten innerhalb der drei Denkmalbereiche in Kleve – Tiergartenstraße/Kavarinerstraße, Griethausen und Biesenkamp – unterstützen.
Pro Maßnahme können Zuschüsse in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, maximal jedoch 2.500 € gezahlt werden. Entsprechende Maßnahmen sind allerdings im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kleve abzustimmen.
In 2023 wurden neun verschiedene Maßnahmen gefördert. Die Höhe der Förderung lag im Durchschnitt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2024 sind noch Fördermittel verfügbar. Ein Antrag kann formlos erfolgen, doch für das laufende Jahr ist Eile geboten. Die Beantragung der Förderung, die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und die Fertigstellung der geförderten Arbeiten müssen in demselben Kalenderjahr erfolgen.
Alle Details zur Förderung sind den Richtlinien der Stadt Kleve für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege vom 15.10.2022 zu entnehmen. Interessierte finden die Richtlinien auf www.kleve.de unter dem Suchbegriff „Denkmalpflege“. Für Fragen steht die Untere Denkmalbehörde per Mail an denkmal@kleve.de zur Verfügung.