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Bürgermeisterin und Bürgermeister des Kreises Kleve rufen zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf

Veröffentlicht am: 12.09.2022

KREIS KLEVE. Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister des Kreises Kleve appellieren an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Diese finanzieren unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Alle wichtigen Informationen finden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z. B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine darüber hinaus gehende Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden. Für individuelle Rückfragen steht die eigens dafür eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Kleve ist unter der Rufnummer 02821-8031959, die des Finanzamts Geldern unter der Rufnummer 02831-1271959 zu erreichen.

Ihre Feststellungserklärung können Sie online abgeben mit ELSTER über www.elster.de, elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten und, wenn die Online-Abgabe nicht möglich oder nicht gewünscht ist, über einen beim Finanzamt erhältlichen, durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer handschriftlich ausgefüllten Vordruck, welcher dann wieder beim Finanzamt abzugeben ist. Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Städte und Gemeinden sind daran nicht beteiligt. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht erst ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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