Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit (besonderer Anlass) abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Unter Berücksichtigung der Feinstaubbelastung und des Beschlusses des Rates der Stadt Kleve hinsichtlich des Klimanotstandes werden Genehmigungen nur aufgrund eines besonderen, herausragenden Anlasses erteilt.
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes darf einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
- Mit Beginn der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 22.30 Uhr,
- vom 01.05. bis 31.07. bis 23.00 Uhr,
- vom 01.08. bis 31.10. bis 22.30 Uhr sowie
- vom 01.11. bis Beginn der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 22.00 Uhr.
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes darf nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfinden, die als besonders schützenswert benannt sind (Verbot von Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen).
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Online-Formulare
Fristen
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Der schriftliche Antrag für ein Kleinfeuerwerk der Klasse II hat wenigstens 14 Tage vor der Maßnahme zu erfolgen.
Bearbeitungszeit
- 7 Tage
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 55,00€ zu 400,00€
- Ortsbesichtigung: 25,00€
Rechtsgrundlagen
Vorbereitungen
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Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
Notwendige Informationen
Ihr schriftlicher Antrag für ein Kleinfeuerwerk der Klasse II sollte mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Ort des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes (ausführliche Begründung)
- Anzahl der Feuerwerkskörper