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Löschungsbewilligungen für Einträge im Grundbuch

Löschungsbewilligungen für Einträge im Grundbuch

Wer seine Einträge im Grundbuch löschen lassen möchte, z.B. im Rahmen eines anstehenden Verkaufes, wendet sich in der Regel an einen Notar seiner Wahl. Sofern die Stadt Kleve Berechtigte einer Eintragung ist, beantragt der Notar bei der Stadt Kleve eine Löschungsbewilligung, die er anschließend an das Grundbuchamt weiterleitet. Hierfür werden dem Notar derzeit 25 € in Rechnung gestellt.

Ausnahmsweise können Löschungsbewilligungen, bei denen die Stadt Kleve als Berechtigte ohne finanzielle Auswirkungen beteiligt ist, auch direkt bei der Stadt Kleve beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für nicht mehr ausgeübte Wegerechte oder Kanalleitungsrechte. Auch hier beträgt die Gebühr derzeit 25 €. Die Höhe der Gebühr ist durch die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kleve vom 28.11.2001 festgesetzt.

Die Löschungsbewilligung ist schriftlich zu beantragen.