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Steuern und Gebühren

Finanzen Taschenrechner und Charttabellen

Steuern

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung).

Steuern sind also eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs jeder zahlen muss, der den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.

„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie "Stütze" im Sinne von "Unterstützung", "Hilfe" oder "Beihilfe". Aus den ursprünglichen Naturalabgaben (in Form von Sach- oder Dienstleistungen) sind heute Geldleistungen geworden.

Gebühren

Gebühren sind Entgelte für hoheitliche Aufgaben, das heißt es ist ein Betrag, der für eine Dienstleistung einer Behörde, eines Gerichts, einer Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (beispielsweise für eine Genehmigung) zu zahlen ist.

Man unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren, die für einen Verwaltungsakt fällig werden (beispielsweise für eine Baugenehmigung) und Benutzungsgebühren, die von der Inanspruchnahme einer Einrichtung abhängen (beispielsweise die Abwassergebühr).

Gebühren sind an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt und damit durch die Verwaltung als zweckgebundene Einnahme zu behandeln. Daraus folgt, dass die Gesamteinnahmen aus einer Gebühr nicht höher sein dürfen als die Kosten für ihre Erbringung. Es dürfen aber kalkulatorische Zinsen in die Gebühr hineingerechnet oder aus Gebühreneinnahmen Rücklagen für künftige Investitionen gebildet werden. Unter den Nutzern der Leistung können die Gebühren gestaffelt sein, so zum Beispiel nach sozialen Gesichtspunkten (dies ist beispielsweise häufig bei Kindergartengebühren der Fall). Im sozialen und kulturellen Bereich sind die Gebühren nur selten kostendeckend, während bei Abfall und Abwasser meist eine Kostendeckung angestrebt wird.

Die Gebührensätze sind in der Regel aufgrund einer Rechtsnorm bestimmt. Kommunale Gebühren müssen durch eine Gebührensatzung festgelegt werden, um rechtmäßig zu sein. Diese Satzung wiederum basiert auf dem Gesetz über die kommunalen Abgaben (KAG).

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