
Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine
In der Ukraine geschieht aktuell für uns Unvorstellbares. Am Sonntag, 27.02.2022, demonstrierten im gesamten Bundesgebiet unzählige Menschen für den Frieden und auch in Kleve kamen Hunderte auf dem Koekkoekplatz anlässlich einer Mahnwache zusammen.
Die EU erwartet angesichts des Krieges Millionen Flüchtlinge. Menschen, die Ihr Leben, ihr Hab und Gut und teilweise ihre Familie in einem Kriegsgebiet zurücklassen. Kleves Bürgermeister Wolfgang Gebing kündigte in seiner Rede auf der Klever Friedensdemo am 27.02.2022 an, die Verwaltung alle Vorbereitungen treffen zu lassen, kurzfristig ukrainische Flüchtlinge aufnehmen und beherbergen zu können.
Mittlerweile sind bereits über 400 Menschen aus der Ukraine in Kleve angekommen. Noch haben wir keine Kenntnis über die Größenordnung des Zustroms an Flüchtlingen und wie viele weitere Menschen möglicherweise noch in Kleve Zuflucht finden werden. Die Stadt Kleve wird die Aufnahme von Geflüchteten selbstverständlich nach Kräften unterstützen.
Rechtskreiswechsel ab dem 01.06.2022
Ab dem 01.06.2022 haben die Flüchtlinge aus der Ukraine (unter den Voraussetzungen des § 74 SGB II) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ab 2023 Bürgergeld) vom Jobcenter oder auf Sozialhilfe nach dem SGB XII vom örtlichen Sozialamt.
Ab dem 25.05.2022 werden dazu alle Personen bzw. Familien, die in Kleve leben und bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, angeschrieben.
Folgende Unterlagen sind auszufüllen und im Jobcenter wieder einzureichen:
- Hauptantrag
- Anlage zur Einkommenserklärung
- Erklärung zum Rechtskreiswechsel
Die Unterlagen sind einzureichen beim
- Fachbereich Arbeit und Soziales - Jobcenter
Lindenallee 33
47533 Kleve
Weitere Informationen zum Bürgergeld sowie den Link zu den Antragsformularen erhalten Sie hier:
Bei Fragen wenden Sie sich an den folgenden Kontakt
Fachbereich Arbeit und Soziales - Jobcenter |
Tel.: 0 28 21 / 84 - 500 |
E-Mail: arbeitundsoziales@kleve.de |
WICHTIG: Für den Monat Juni 2022 werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst weitergewährt. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Oomen.
Herr Oomen |
Tel.: 0 28 21 / 84 - 672 |
E-Mail: klaus.oomen@kleve.de |