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Grundsteuerreform

Am 31.01.2025 versendet die Stadt Kleve die Grundsteuerbescheide an Klever Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Es handelt sich dabei um die ersten Bescheide seit Inkrafttreten der Grundsteuerreform. Die Grundsteuerreform ist in Kleve aufkommensneutral gestaltet. Das heißt, die Gesamteinnahmen der Stadt Kleve aus der Grundsteuer erhöhen sich durch die Reform nicht. Dennoch kann es aufgrund der Neubewertung von Grundstücken zu individuellen Verschiebungen der Steuerlast bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.

Auf dieser Seite erhalten Sie bereits Antworten auf die meisten Fragen zur neuen Grundsteuer. Sollten Sie über die Inhalte dieser Seite hinaus Fragen zur Grundsteuer haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern, Abgaben der Stadt Kleve zur Verfügung. Insbesondere in den Wochen nach dem Versand der Bescheide ist allerdings damit zu rechnen, dass sehr viele Anfragen eingehen und die Mitarbeitenden nur eingeschränkt erreichbar sind.

Die Stadt Kleve bittet daher darum, Fragen zur Grundsteuer und andere Angelegenheiten in Zuständigkeit der Abteilung Steuern, Abgaben (etwa gewünschte Veränderungen bei den zur Verfügung gestellten Abfallbehältern) in dieser Zeit per E-Mail an steuern@kleve.de zu richten. Eingehende E-Mails werden schnellstmöglich beantwortet. Vielen Dank!

FAQ zur neuen Grundsteuer