Pfadnavigation

Content

Sportstätten

Im kommunalen Eigentum der Stadt Kleve befinden sich zahlreiche Sportanlagen. In den Unterhaltungsbereich der USKfallen neben dem Gustav-Hoffmann-Stadion vor allem die über 20 Fußballplätze nebst zugehörigen weiteren Anlagen in Kleve bzw. den Ortsteilen von Kleve, sowie auch rund 15 Schulsportanlagen an den jeweiligen Schulen. Im Einzelnen sind dies

  •           Rasenplätze (Fußballplätze)
  •           Rasenkleinspielfelder
  •           Kunstrasenplätze und Kunstrasenkleinspielfelder
  •           Tennenplätze und Tennenkleinspiellfelder                                   
  •           Tartanspielfelder
  •           Beachvolleyballfeld
  •           Weitsprunganlagen
  •           Kugelstoßanlagen
  •           (Um)Laufbahnen (Tennenlaufbahnen und Tartanlaufbahn)
  •           Beregnungsanlagen.
Neu- oder Ersatzbeschaffungen

Die Entscheidungen über Neu- oder Ersatzbeschaffungen, Nutzung der Sportstätten und ähnliches fallen in die Zuständigkeit des städtischen Fachbereichs 40 – Schulen, Kultur und Sport. 

Soweit die Fußballplätze in der Nutzung der jeweiligen Fußball-/Sportvereine stehen sind diese auch regelmäßig für die Pflege der Außenanlagen zuständig. Das Tätigkeitsfeld der USK beschränkt sich in diesen Fällen in der Regel auf die Unterhaltung der Rasenflächen (Mäharbeiten) und - soweit vorhanden - der Umlaufbahnen/der Beregnungsanlagen.

Ziele

Ziel der Sportstättenunterhaltung durch die USK ist es vorrangig, diese in einem einwandfreien technischen und optischen Zustand zu erhalten, um so einen Beitrag für eine aktive Freizeitgestaltung für die nutzenden Sportler/Schüler zu leisten.

Neben Mäh- (in der Regel durch die USK) und Reinigungsarbeiten gehören hierzu auch Baumkontrolle und -pflege, Grundstücksunterhaltungen (Wege, Gehölz- und Beetflächen, Zaunanlagen etc.) sowie Kontrolle und Instandsetzung der Sportgeräte entsprechend der Verkehrssicherungspflichten. Dieses fällt regelmäßig in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Fussball-/Sportvereine.

Bezüglich des Gustav-Hoffmann-Stadions obliegt den USK auch der Betrieb.

Ausstattung

Für die Sportstättenunterhaltung stehen den MitarbeiterInnen der USK entsprechende Gerätschaften sowie ein moderner Fuhrpark mit z.T. Spezialfahrzeugen/-geräten zur Verfügung.

 
Sonstiges

Bei defekten oder beschädigten Sportgeräten, Zäunen etc. oder aber verdreckten Sportflächen kontaktieren Sie uns bitte entweder über das Ideen und Beschwerdemanagement oder über den oben angegebenen Ansprechpartner.