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Wohnberechtigungsschein - sozialer Wohnungsbau

Junges Pärchen unter einem Pappdach

Grundinformationen

Vermieter/innen einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung dürfen diese vor Abschluss eines Mietvertrages nur gegen Vorlage eines für die Wohnungsgröße gültigen Wohnberechtigungsscheines (WBS) vermieten. Ein WBS berechtigt Sie somit zum Bezug einer subventionierten Wohnung.

Der Wohnberechtigungsschein kann zum einen allgemein zur Wohnungssuche für Nordrhein-Westfalen beantragt werden. In diesem Falle ist der Antrag bei der Behörde Ihres derzeitigen Wohnsitzes zu stellen, sofern sich dieser innerhalb von NRW befindet. Beabsichtigen Sie jedoch in ein anderes Bundesland zu ziehen, wenden Sie sich mit Ihrer Antragstellung bitte an die jeweilige Kommune oder Gemeinde des entsprechenden Bundeslandes.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit einen gezielten Wohnberechtigungsschein für eine konkret in Aussicht stehende Wohnung innerhalb der Stadt Kleve zu beantragen. Dies hat den Vorteil, dass die Wohnung hinsichtlich der Größe auf ihre Angemessenheit geprüft und eventuell infrage kommende Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers/ der Antragstellerin gleich berücksichtigt werden können.

Beide Varianten des Wohnberechtigungsscheins haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellung. Bei Bezug einer geförderten Wohnung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Wohnberechtigungsscheines bleibt der Inhaber/ die Inhaberin des WBS während der Dauer des Mietverhältnisses unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nutzungsberechtigt.

 

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