Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gesucht!
Die Stadt Kleve sucht für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 noch Wahlhelfer/innen! Wer Interesse hat, ein Ehrenamt im Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich gerne per Online-Anmeldung (siehe unten) melden.
Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
Für den Einsatz am Wahltag zahlt die Stadt Kleve ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro pro Person.
Für die Durchführung der Wahl wird das Klever Stadtgebiet in 25 Wahlbezirke aufgeteilt, in denen bis zu acht Wahlhelfer die Wahlhandlung durchzuführen und zu beaufsichtigen haben.
Des Weiteren sind noch mehrere Briefwahlvorstände einzurichten.
Online-Anmeldung
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden? Dann registrieren Sie sich unter Wahlhelfer-Online.
Die Stadt Kleve hofft auf zahlreiche freiwillige Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung.
Wie viele Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden benötigt?
Im Stadtgebiet Kleve werden für 25 Urnenwahlräume und 15 Briefwahlräume Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht dabei aus bis zu neun Personen. Die Positionen setzen sich wie folgt zusammen:
- ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin
- ein stellvertretender Wahlvorsteher oder eine stellvertretende Wahlvorsteherin
- ein Schriftführer oder eine Schriftführerin
- fünf bis sechs Beisitzer oder Beisitzerinnen
Wer kann als Wahlhelfer/in tätig sein?
Das Wahlhelferehrenamt können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben, die wahlberechtigt sind. Im Einzelnen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
In welchen Wahlräumen werden die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eingesetzt?
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden möglichst im eigenen Stimmbezirk eingesetzt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird ein angrenzender Stimmbezirk ausgewählt.
Selbstverständlich sind Wünsche über den Einsatzort möglich und werden bei der Zusammenstellung der Wahlvorstände berücksichtigt. Es kann dabei jeder Stimmbezirk im Stadtgebiet Kleve ausgewählt werden.
Welche Aufgaben hat der Wahlhelfer oder die Wahlhelferin?
Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Überprüfung, ob ein Wähler oder eine Wählerin im Wählerverzeichnis steht, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der abgegebenen Stimmen im Anschluss an die Wahlhandlung.
Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten ein Merkblatt mit den nötigen Informationen. Die Wahlvorsteher/innen und die stellvertretenden Wahlvorsteher/innen ebenso wie die Schriftführer/innen haben zusätzlich die Möglichkeit, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes jedem Wahlhelfer und jeder Wahlhelferin bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Muss ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein?
Grundsätzlich nein!
Die Stimmabgabe findet am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Der Wahlvorstand trifft sich um 07:30 Uhr, damit die letzten Wahlvorbereitungen und Aufgaben besprochen werden können. Außerdem erfolgt die Absprache innerhalb des Wahlvorstandes, welche Mitglieder morgens (Beispielzeiten: 08:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr) bzw. mittags (Beispielzeiten: ca. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) das Wahlehrenamt ausüben.
Hinweis: Die Aufteilung muss unter Berücksichtigung der gebotenen Mindestbesetzung und der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes unter der Leitung des/der Wahlvorsteher/in erfolgen.
Ab 18:00 Uhr tritt der komplette Wahlvorstand zur gemeinsamen Stimmenauszählung zusammen.
Was erhält ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin für die ehrenamtliche Tätigkeit?
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Auf eventuelle Sozialleistungen (zum Beispiel ALG II) wird das Erfrischungsgeld nicht angerechnet.
Muss ich das Wahlehrenamt annehmen?
Grundsätzlich ist die Stadt Kleve bestrebt, die Wahlvorstände mit freiwilligen Wahlhelfern/Wahlhelferinnen zu bestücken.
Da sich leider meist nicht genügend freiwillige Wahlhelfer/innen melden, müssen Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer berufen werden.
Die Übernahme des Wahlehrenamtes ist verpflichtend und kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund das Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Das Ordnungsgeld kann bis zu 500 € betragen.
Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Gegen die Speicherung der Daten kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Zur Löschung der Daten reicht ein formloses Schreiben an das Wahlamt der Stadt Kleve aus.
Wie melde ich mich freiwillig als Wahlhelfer/in? Was mache ich bei weiteren Fragen?
Wenn Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung oder schicken eine Email an wahlen@kleve.de. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift an. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Meldung unter 02821-84-555 bei Herrn Hendricks möglich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Kleve wenden. Sie erreichen das Wahlamt unter der E-Mail Adresse wahlen@kleve.de oder den Telefonnummern 02821-84-200, -389, -210 oder -555.
Weitere Infos auf der Wahlhelferplattform
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat eine Wahlhelferplattform entwickelt. Dort wird der Tagesablauf im Wahlraum mit Videosequenzen dargestellt. Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf der Stimmenauszählung. Das Wahlamt der Stadt Kleve empfiehlt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf die Wahlhelferplattform. Zu der Wahlhelferplattform!