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Fachbereich 14 - Rechnungsprüfung

Die wesentliche Funktion der Rechnungsprüfung besteht darin, die Verwaltung neutral und global zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass ihre Aufgaben ordnungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich erfüllt werden. Innerhalb der Verwaltung besitzt die örtliche Rechnungsprüfung eine besondere Stellung. Die Leitung der Rechnungsprüfung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat ernannt und können von diesem auch abberufen werden. Sie führen ihre Aufgaben eigenverantwortlich durch und unterliegen bei der Durchführung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz. Die Rechnungsprüfung ist nicht an Weisungen gebunden.

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