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Umschulung und berufliche Weiterbildung

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Personen, die Bürgergeld beziehen, können durch das Jobcenter bei der beruflichen Weiterbildung gefördert werden.

Logo der kommunalen Jobcenter mit dem Slogan: Kommunale Jobcenter, Stark, Sozial, vor Ort

Die berufliche Weiterbildung/Umschulung ermöglicht Personen, die in ihrem erlernten Beruf aus diversen Gründen nicht mehr Fuß fassen können, neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.

Vor dem Hintergrund des aktuell viel diskutierten Fachkräftemangels, ist die berufliche Weiterbildung ein geeignetes Instrument, um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Neben der Frage, welche Umschulung für eine Person die Richtige ist, und ob in diesem Berufsfeld eine Nachfrage am Arbeitsmarkt existiert, sind die persönlichen Voraussetzungen zu überprüfen.

Persönliche Voraussetzungen

Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung handelt es sich um eine Ermessensleistung. Im Rahmen der Einzelfallprüfung sind u.a die individuelle Situation des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand zu berücksichtigen, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren.
Bei der Prüfung der Vermittlungs- und Eigenbemühungen ist nicht nur auf den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf abzustellen. Es ist zu überprüfen, ob ohne die Weiterbildung keine Vermittlungschancen in angemessener oder absehbarer Zeit bestehen (allgemeine Nichtvermittelbarkeit).

Ist eine Umschulung notwendig?

Neben einer bestehenden Arbeitslosigkeit, muss die Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung notwendig sein. Dies ist u.a. der Fall wenn,

  1. ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird, oder
  2. die Notwendigkeit auf Grund fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die berufliche Weiterbildung ist streng von der beruflichen Erstausbildung abzugrenzen. Bei der Prüfung der Anerkennung der Notwendigkeit gilt daher, dass grundsätzlich eine Ausbildung immer vorrangig ist.

Die Notwendigkeit kann nur anerkannt werden, wenn

  • eine Ausbildung bereits abgeschlossen wurde, oder
  • mindestens 3 Jahre eine auf Dauer ausgerichtete und als Existenzgrundlage geeignete berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, oder
  • eine Ausbildung aus persönlichen Gründen (z.B. häusliche und familiäre Situation, Schulbildung, Lebensalter) nicht zumutbar ist.

Vorheriges Beratungsgespräch

Eine berufliche Weiterbildung ist nur möglich, wenn hierzu ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. In diesem Gespräch muss geklärt werden,

  1. ob die persönlichen Voraussetzungen vorliegen und
  2. ob, bzw. welche Maßnahme/Weiterbildung die arbeitsmarktpolitisch
    zweckmäßigste ist.

Die Bewilligung einer beruflichen Weiterbildung ohne vorausgegangene Beratung ist nicht möglich.

In dem Gespräch sind weiter folgende Aspekte mit dem eLb zu klären:

  • welche beruflichen Neigungen/Interessen bestehen?
  • hat der eLb sich mit dem neuen Berufsbild auseinandergesetzt?
  • ist ein vorheriges Praktikum möglich/sinnvoll?
  • erfüllt der eLb die Voraussetzungen für den neuen Beruf?
  • wie sieht die Marktsituation in dem neuen Beruf aus?
  • ist im Anschluss eine Integration möglich?
  • besteht Klarheit über die Dauer, den Ort und den Aufwand, etc. während der beruflichen Weiterbildung?

Bildungsgutschein

Durch einen Bildungsgutschein sichert ihnen ihr Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt.

Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Er gilt nur für Angebote bei zugelassenen Bildungsanbietern.

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Welche Umschulung passt zu mir

Zunächst sollte die berufliche Neigung klar sein. Sollte dies noch nicht klar sein, kann über eine sogenannte "Stärken-Schwächen-Analyse" nach dazu passenden Berufsfeldern gesucht werden.

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örtlich ansässige Weiterbildungsträger

Eine Umschulung oder Weiterbildung im Sinne der §§ 81 ff. SGB III kann nur vom Jobcenter gefördert werden, wenn der Weiterbildungsträger und die konkrete Umschulung oder Weiterbildung nach AZAV zertifiziert ist.

Sie können bei einem Weiterbildungsträger direkt erfragen, ob dieser die Voraussetzung erfüllt. Dem Weiterbildungsträger ist dann der Bildungsgutschein vorzulegen, welcher vor Beginn der Maßnahme wieder beim Jobcenter eingereicht werden muss.

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