Grundlage für die Einrichtung und Durchführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich bildet der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW 0/11 Seite 38, berichtigt 02/11 Seite 85).
Die Offene Ganztagsschule (OGS, kurz „Offene Schule“ genannt) orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm.
Zu einem guten Ganztag gehören Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote.
Ziel der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist es, durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernstruktur zu entwickeln, die die Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.
Die offene Ganztagsschule wird an allen Klever Grundschulen angeboten.
Die Anmeldung des Kindes erfolgt einmalig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens bis zum 31.03. schriftlich gekündigt wurde. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen. Details entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen.
Haben Sie weitere Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den/die zuständige/n Sachbearbeiter*in.