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Onlinezugangsgesetz

Eine Illustration der Klever Skyline mit einer abstrahierten Darstellung der neuen Internetseite

Inhalt des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Jahr 2017 beschlossen. Hiernach sollten zahlreiche Verwaltungsprozesse bis zum Jahr 2022 deutschlandweit digital angeboten werden.

Schon bei Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 war abzusehen, dass die Verwaltung bis Ende 2022 nicht "fertig digitalisiert" sein würde, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe sein wird. Daher haben Bund und Länder seit Frühjahr 2022 gemeinsam an der Weiterentwicklung des OZG gearbeitet.

Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0)

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) im zweiten Anlauf zugestimmt. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Daraufhin wurde durch die Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen. Am 12. Juni 2024 konnte im Vermittlungsausschuss nun eine Einigung erzielt werden. Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.

Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.

Das OZG betrachtet hierbei die folgenden vier zentralen Bausteine:

Wo finde ich die OZG-Leistungen auf kleve.de

Eine Vielzahl der bereits online zur Verfügung stehenden OZG-Leistungen finden Sie im Serviceportal.