
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind die Vorhaben, für die Sie einen Bauantrag stellen müssen und die Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauamt, eine Baugenehmigung erteilen muss.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) hat in § 60 Absatz 1 dazu folgenden Grundsatz festgeschrieben:
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.
Dies ist klassischerweise die Errichtung Ihres Einfamilien- oder Mehrfamilienwohnhauses, der Anbau an Ihr Wohnhaus, die Errichtung einer Gewerbehalle oder beispielsweise auch die Änderung eines Friseursalons in ein Lebensmittelgeschäft.
Bei den genehmigungspflichtigen Vorhaben unterscheidet die Bauordnung dabei zwischen Vorhaben, die im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 64 BauO NRW und dem Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW durch die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen und zu genehmigen sind.
Die dem Bauantrag beizufügenden Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, sind gemäß § 67 BauO NRW von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin bzw. einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, beispielsweise von einer Architektin oder einem Architekten, zu erstellen und bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Wer ist meine Ansprechpartnerin bzw. mein Ansprechpartner beim Bauamt?
Für die Bearbeitung Ihrer Anträge wurde das Stadtgebiet Kleve in vier Bereiche eingeteilt, denen jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zugewiesen.
Sofern Sie für Ihr Vorhaben bereits einen Antrag gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie dieser die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter entnehmen.
Benötigte Unterlagen
- Die erforderlichen amtlichen Vordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
- Welche Unterlagen neben diesen Vordrucken noch benötigt werden, ist abhängig vom Antragsinhalt.
Gebühren
- Es fallen Gebühren für die Vorprüfung Ihres Bauantrags an. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Rohbau- bzw. Herstellungssumme.
- Die Gebührenhöhe für die Erteilung der Baugenehmigung ist abhängig von der Rohbau- bzw. Herstellungssumme.
Rechtliche Grundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO)
- Baugesetzbuch
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)