Pfadnavigation

Content

Wiederkehrende Prüfung

Für bestimmte Sonderbauten schreibt die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW) eine regelmäßige Überprüfung, die sogenannte wiederkehrende Prüfung, fest.

Während der wiederkehrenden Prüfung wird im Rahmen einer Objektbegehung die Einhaltung der Betriebsvorschriften überwacht und geprüft, ob die Prüffristen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel abgestellt worden sind.