Für bestimmte Sonderbauten schreibt die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW) eine regelmäßige Überprüfung, die sogenannte wiederkehrende Prüfung, fest.
Während der wiederkehrenden Prüfung wird im Rahmen einer Objektbegehung die Einhaltung der Betriebsvorschriften überwacht und geprüft, ob die Prüffristen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel abgestellt worden sind.
Gebühren
- nach Zeitaufwand (derzeit 95 €/ Stunde)
Rechtliche Grundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie - SchulBauR)
- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO)
- Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsverfahrensgesetz NRW - VwVfG NRW)
- und weitere