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Fassaden- und Hoffflächenprogramm

Von der frischen Farbe für die Hausfassade bis zur Neugestaltung des Innenhofes

 

Im Rahmen des Fassaden- und Hofflächenprogramms werden Maßnahmen zur Modernisierung und Verschönerung Ihrer Immobilien in der City gefördert – bis zu 50 Prozent der Kosten werden erstattet.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wofür werden Zuschüsse gezahlt?

Zuschüsse werden für Maßnahmen zur Fassaden- und Hofgestaltung in der Innenstadt gewährt. Dabei kann es sich um die Modernisierung des Daches oder der Außenwand handeln, aber auch um Verschönerungen von (Hinter-)Höfen. Sie können beispielsweise Schäden an einer Begrenzungsmauer reparieren, Garagen streichen oder einen Hofbereich neu gestalten. Auch Grünfassaden können über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich jeder Immobilienbesitzer in der Klever Innenstadt. Ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftshaus handelt, spielt dabei keine Rolle. Auch die Mieter können mit Zustimmung des Eigentümers Zuschüsse für Verschönerungsmaßnahmen beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für eine genehmigte Maßnahme können maximal 50 Prozent der Kosten als Zuschuss gezahlt werden. Die Höchstgrenzen liegen bei 60 Euro Zuschuss pro Quadratmeter gestalteter Fläche und bei Gesamtkosten von 25.000 Euro pro Maßnahme. Die Untergrenze liegt bei 1.000 Euro Zuschuss, also 2.000 Euro für eine Maßnahme.

Herr Meurs (links) und Herr Verheyen (rechts) vom Architekturbüro MV²

 Wie bekomme ich Fördermittel?

Im ersten Schritt erfolgt eine Modernisierungsberatung durch ein externes Architekturbüro, welches speziell für dieses Projekt von der Stadt Kleve beauftragt wurde. In diesem Gespräch werden die geplanten Maßnahmen erörtert und Ihre Fragen beantwortet. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos.

Wer Interesse an der Modernisierungsberatung hat, kann sich an die Stadt Kleve wenden (Telefon 02821/84268, Mail: hannah.janssen@kleve.de) oder direkt an MV QUADRAT (Telefon 02821/8995500, Mail: info@mv-quadr.at).

Im zweiten Schritt stellen Sie den Antrag auf Förderung. 

Dafür sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Dokumentation des bisherigen Zustandes
  • Gestaltungspläne einschließlich Farb- und Materialdarstellungen
  • Eventuell erforderliche Genehmigungen
  • Flächenermittlung nach Zeichnung und Flächenmaß
  • Zwei vergleichbare Kostenangebote geeigneter Betriebe
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung

Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme.