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Geruchsbelästigungen

Symbolbild: Frau hält sich die Nase zu

Die Geruchsbelästigung ist eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens über einen gewissen Zeitraum und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen durch ausströmende Gerüche.

Beschwerde/ Notwendige Unterlagen

Die schriftliche Beschwerde/Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Meldenden,
  • Name und Adresse des (vermeintlich) Verursachenden,
  • Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geruchsbelästigung sowie
  • möglichst Angabe von Zeugen.

Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

Sie können Ihre Beschwerde auch online einreichen.

Das kombinierte Beschwerdeformular für Geruchs- und Lärmbelästigungen finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW