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Baumschutzsatzung

 

Eugen Roth

„Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, Braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert!“

 

Baumschutz in Kleve

Bäume haben eine besondere Funktion für die Lebensqualität einer Stadt. Sie zu schützen, ist eine wichtige Aufgabe für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Bäume filtern Staub aus der Atemluft, verschönern das Stadtbild, bieten Lebensraum für Tiere und verbessern das Klima. Eine 100 Jahre alte Buche wandelt pro Jahr 6,3 Tonnen Kohlendioxid  (CO2) in 4,6 Tonnen Sauerstoff (O2) um. Ihre Tagesproduktion deckt den täglichen Sauerstoffbedarf von etwa 60 Menschen. Um das Leistungsvermögen einer solchen Buche zu erreichen, müssten 100 Jungbuchen gepflanzt werden. Deshalb ist jeder gesund erhaltene Baum ein großer Gewinn für das lokale Klima.

 

Warum gibt es in Kleve eine Baumschutzsatzung?

Die Notwendigkeit, den Baumbestand zu schützen, ergibt sich aus Absatz 1, § 1 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalens, in dem die "Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege" definiert werden. Darin heißt es:
"Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Pflanzen- und Tierwelt sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzungen für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind."

In § 45 des Landschaftsgesetzes zur "Baumschutzsatzung" heißt es weiter: "Die Gemeinden können durch Satzung den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne regeln."

Die Baumschutzsatzung stellt also für die Kommune ein Instrument dar, mithilfe dessen der vorhandene Baumbestand kontrolliert, gesichert und entwickelt werden kann. Dies geschieht zunächst durch die Festlegung der "verbotenen Maßnahmen", bzw. bei Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen durch die Festlegung von Ersatzplanzungen, sodass langfristig ein gleichbleibender Baumbestand gesichert wird.

In welchem Bereich gilt die Baumschutzsatzung?

Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

 

Wo kann ich die Baumschutzsatzung lesen?

Instrument zum Schutz von Bäumen in Kleve ist die Baumsatzungsatzung.

Die Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen:  Baumschutzsatzung

 

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.