
Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG), dazu gehören auch die Gefahren die von Kampfmitteln ausgehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwaltung Kleve ist hierfür der Fachbereich 32 als Ordnungsbehörde. Die Aufgaben der Ordnungsbehörde zum Schutz der Bevölkerung gliedern sich in fünf Teilbereiche.
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der Kampfmittelbeseitigung
- Bearbeitung des Verfahrens zur Überprüfung eines Grundstückes nach Kampfmitteln
- Abstimmung und ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung eines Grundstückes zur Kampfmitteldetektion
- Abstimmung und ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Kampfmittelbeseitigung
- Vorbereitung und Lenkung von Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (z.B. Evakuierungen)