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Kampfmittelüberprüfung

Alte Bomben im Sandbett

Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG), dazu gehören auch die Gefahren die von Kampfmitteln ausgehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwaltung Kleve ist hierfür der Fachbereich 32 als Ordnungsbehörde. Die Aufgaben der Ordnungsbehörde zum Schutz der Bevölkerung gliedern sich in fünf Teilbereiche.

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der Kampfmittelbeseitigung
  • Bearbeitung des Verfahrens zur Überprüfung eines Grundstückes nach Kampfmitteln
  • Abstimmung und ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung eines Grundstückes zur Kampfmitteldetektion
  • Abstimmung und ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Kampfmittelbeseitigung
  • Vorbereitung und Lenkung von Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (z.B. Evakuierungen)

Wer muss nachweisen, ob das Grundstück frei von Kampfmitteln ist?

Gemäß § 13 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) muss ein Baugrundstück für bauliche Anlagen geeignet sein. Dieses schließt die Überprüfung des Grundstückes auf Kampfmittel grundsätzlich ein. Der Nachweis ist unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Die baurechtliche Plicht zur Klärung ob Kampfmittel bei einem zu bebauenden Grundstück konkret zu vermuten sind und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Bauherren/der Bauherrin.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst und seine Aufgaben

Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD). Für die Stadt Kleve ist der KBD bei der Bezirksregierungen Düsseldorf zuständig. Die Aufgaben des KBD zur Feststellung und Beseitigung von Kampfmitteln gliedern sich in vier Bereiche:

  • Feststellung eines Gefahrenverdachtes durch Recherchen in Kriegsdokumenten (Auswertung von Luftbildern der Alliierten)
  • Konkretisierung des Gefahrenverdachtes einer Kampfmittelbelastung durch Kampfmitteldetektion vor Ort
  • Entschärfung und Beseitigung von Kampfmitteln
  • Kampfmittelvernichtung und endgültige Beseitigung in speziellen Anlagen

Organisatorischer Ablauf der Kampfmittelüberprüfung

Die Auswertung des Grundstücks über Kampfmittel erfolgt anhand historischer Luftbilder der Alliierten durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst auf erkennbares Kriegsgeschehen wie z. B. Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeit, Bombardierung oder Blindgängereinschlagstellen. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden, wie z. B. die Überprüfung von Blindgängern oder das Absuchen von Flächen und Baugruben durch eine Oberflächendetektion.

Die Kampfmitteldetektion macht sich zu Nutze, dass Metallteile, also auch Kampfmittel, das Erdmagnetfeld charakteristisch verändern. Mit entsprechenden Geräten wird dabei versucht, Aufschluss über die tatsächliche Belastung z.B. eines Verdachtspunktes zu gewinnen.

Sollten die Detektionsmaßnahmen zu Ergebnissen führe, die einen Kampfmittelverdacht konkretisieren, werden weitere Maßnahmen zur Freilegung der Verdachtsstelle und Beseitigung bzw. Räumung der vermuteten Kampfmittel eingeleitet.

Geborgene und als transportfähig eingestufte Munition (ggf. entschärfte Kampfmittel) werden dann in einem Munitionszerlegebetrieb der Bezirksregierung Arnsberg oder Düsseldorf zugeführt und dort vernichtet.

Können Kampfmittel vor Ort nicht entschärft werden, kann es nötig sein diese am Fundort zu sprengen.

Welche Grundstücke sollten überprüft werden?

Das gesamte Stadtgebiet von Kleve gilt als Bombenabwurfgebiet. Die Ordnungsbehörde entscheidet bei welchen Bauvorhaben eine Überprüfung auf Kampfmittel notwendig ist. In der Regel ist davon auszugehen, dass alle Grundstücke vor Baubeginn zu überprüfen sind.

Welche Kosten können für den Bauherren entstehen?

Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind kostenfrei. Zusätzlich können allerdings Kosten durch die Vorbereitung und Nachbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, wie z. B. das Herstellen von Zuwegen, das Entfernen von Bewuchs, Recherchetätigkeiten über mögliche Anschüttungen und Leitungsverläufe sowie u. U. notwendige Probebohrungen und andere erforderliche Maßnahmen.

Die Ordnungsbehörde kann die eigenen Aufwendungen und die Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin als "Zustandsstörer" in Rechnung stellen. Nähere Informationen können Sie hier entnehmen.