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Datenschutzbeauftragter

Stempel mit den Aufdruck DSGVO

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Kleve

(Rechtsstellung, Befugnisse, Aufgaben)

Die Rechtsstellung, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich vor allem aus der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und aus dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Bei der Prüfung und Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragen muss er die zahlreichen spezialgesetzlichen Vorschriften und die umfangreiche einschlägige Rechtsprechung auswerten und beachten. Für die Stadtverwaltung Kleve ergeben sich darüber hinaus spezielle Regelungen aus der städtischen Dienstanweisung für den Datenschutz.

Seine wesentliche Aufgabe besteht in der Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Diese sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten von Dienststellen der Stadt Kleve verarbeitet werden. Davon sind in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve betroffen, wenn diese z.B. Dienstleistungen und Angebote der Stadt Kleve in Anspruch nehmen oder finanzielle Leistungen beantragen möchten. Auf der anderen Seite werden ihre personenbezogenen Daten in allen Fällen verarbeitet, in denen sie gegenüber der Stadt Kleve abgabenpflichtig sind, z.B. bei der Erhebung von Gebühren, Beiträgen oder Steuern.

Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz personenbezogener Daten auf alle Fälle, in denen natürliche Personen – unabhängig von ihrem Wohnort - aus irgendeinem Grund in Kontakt zur Stadt Kleve treten, sei es durch persönliche Vorsprache, durch herkömmliche postalische Anschreiben, durch E-Mails, durch ein Telefonat oder durch den Besuch der Internetseite der Stadt Kleve, und im Zuge dieser Kontakte ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Nicht zu vergessen ist, dass auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Kleve gewahrt werden muss.

Personen, deren personenbezogene Daten von der Stadt Kleve verarbeitet werden, können den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen zu Rate ziehen, die mit der Datenverarbeitung und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zusammenhängen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ergibt sich durch die fortschreitende Digitalisierung. Personenbezogene Daten werden oftmals auf elektronische Weise verarbeitet, sei es durch einfache Office-Anwendungen oder spezielle Fachprogramme. Im Zuge der Digitalisierung werden regelmäßig neue Fachprogramme und OnlineAnwendungen eingeführt. Dadurch nimmt auch der Umfang der verarbeiteten Daten stetig zu. Bei der Einführung neuer Fachprogramme und Anwendungen wird der Datenschutzbeauftragte in beratender Funktion beteiligt.

Die grundlegenden Aufgaben ergeben sich aus Artikel 39 DSGVO, nämlich…

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Datenschutzpflichten;
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO und Überwachung ihrer Durchführung;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei und führt den Schriftverkehr selbständig.

In der Organisation der Stadtverwaltung Kleve ist der Datenschutzbeauftragte als Stabsstelle unmittelbar dem Bürgermeister zugeordnet.