Pfadnavigation

Content

Spielplatzpatenschaften

Übernehmen Sie eine Spielplatzpatenschaft!

Spielplatzpatenschaften sorgen für kurze Kommunikationswege zur Stadtverwaltung, um die Sicherheit und Sauberkeit auf den Spielplätzen zu gewährleisten. Während die Umweltbetriebe der Stadt Kleve für die Instandhaltung aller Spiel- und Bolzplätze verantwortlich sind, können sich Spielplatzpaten intensiv mit „ihrem“ Spielplatz befassen. Das führt zu einer gewissen Kompetenz, da sie im Laufe der Zeit die Eigenschaften des Spielplatzes genau kennenlernen. Sowohl für die Stadt Kleve als auch für die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber für spielende Kinder, stellen Spielplatzpaten somit ein wichtiges Bindeglied und eine große Unterstützung dar.

Zuständigkeit

Die Spielplatzpaten sind ausschließlich für den ihnen zugewiesenen Spielplatz zuständig. Angrenzende Grundstücke, Straßen oder Wege sind davon nicht betroffen, es sei denn, dort bestehende Mängel oder Gefahren beeinträchtigen unmittelbar die Nutzung oder die Sicherheit der jeweiligen Spielfläche.

Aufgabenbereich

Spielplatzpaten tragen keine Verantwortung für die Spiel- oder Bolzplätze, sie unterstützten die Stadt Kleve bei ihren Aufgaben nach dem Motto „vier Augen sehen mehr als zwei“.

Die Spielfläche soll mindestens wöchentlich durch die Spielplatzpaten überprüft werden. Insbesondere die Inaugenscheinnahme der Spielgeräte und des Spielgeländes sind von Bedeutung.

  • Ist der Spielplatz verunreinigt?
  • Gib es offensichtliche Gefahrenquellen?
  • Befinden sich auf dem Gelände Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht (z. B. Glasscherben)?

Kleinere Säuberungsarbeiten sollen die Spielplatzpaten nach Möglichkeit selbst durchführen. Andere Veränderungen, die dem Spielplatzpaten auf dem Gelände des Spielplatzes auffallen (z. B. Hundekot, Vandalismus, nächtliche Ruhestörung), sollten an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Spielplatzpaten üben durch ihre Tätigkeit kein „Hausrecht“ aus. Sie können – ebenso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger – betreffende Personen auf Fehlverhalten freundlich hinweisen oder um Unterlassung bitten. Weisungsbefugt sind sie jedoch nicht. Sollte sich keine Lösung herbeiführen lassen, obliegen weitere ggf. auch ordnungsbehördliche Schritte der Stadt Kleve.

Aufwandentschädigung

Spielplatzpaten erhalten für jeden Spielplatz, den sie betreuen, jährlich ein Anerkennungsbetrag von 50 €. Hiermit sollen kleinere Aufwendungen (z. B. Telefonkosten, Porto, Fahrtkosten) abgedeckt werden.