
"Auch 70 Jahre nach der Verankerung des Gleichberechtigungsartikels 3 (2) im Grundgesetz („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) und trotz der Ergänzung des Artikels 3 (2) Satz 2 („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) vor 25 Jahren, bleiben weiterhin strukturell bedingte Benachteiligungen für Frauen bestehen. [...] Die entscheidende Frage ist also, wie nicht nur Chancengleichheit, sondern tatsächliche Gleichberechtigung erreicht werden kann." Deutscher Frauenrat
Es braucht starke Frauennetzwerke, die das Verfassungsziel auf allen Ebenen vertreten und durchsetzen.
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kleve