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Bundestagswahl

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Nächster Wahltermin:  23. Februar 2025
Aufgrund der gestellten Vertrauensfrage wird die Bundestagswahl in 2025 vom September auf den Februar vorgezogen.

 

Die Frist zur Beantragung der Briefwahl endet am Freitag, dem 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr.

Grundsätzlich sind die wahlberechtigten Deutschen alle vier Jahre aufgerufen, bei der Bundestagswahl ihre Stimme abzugeben. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Briefwahlbeantragung und Briefdirektwahlbüro

Informationen zur Briefwahlbeantragung und Öffnung des Briefdirektwahlbüros im Klever Rathaus

Ab dem 25. Januar 2025 werden im Stadtgebiet Kleve die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verschickt. 

Auch bei dieser Wahl kann die Briefwahl durch die Wahlberechtigten wieder auf verschiedene Weise beantragt werden. 

Die Wahlberechtigten können sowohl 

  • per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per Online Formular, das ab sofort auf der Homepage der Stadt Kleve vorgehalten wird,
  • per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per E-Mail oder Telefax
  • schriftlich

einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten.

Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Hierzu gibt es noch die folgenden ergänzenden Hinweise:

  1. Der Wahlbrief sollte möglichst schnell an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Damit alle Wahlbriefe pünktlich bis spätestens 18 Uhr am Wahltag dem Wahlamt vorliegen, sollten die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag von den Wählenden in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen die Wahlberechtigten Sorge tragen.
  2. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese Unterlagen ihnen aber nicht zugegangen sind oder verloren wurden, haben bis Samstag, den 22. Februar 2025, 12 Uhr, die Möglichkeit, beim Wahlamt einen Antrag auf Ersatzausstellung eines Wahlscheines zu stellen. Da für diese Wahlberechtigten aufgrund des Briefwahlantrags ein Sperrvermerk in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, kann eine Wahlteilnahme am Wahlsonntag in ihrem Urnenwahlraum nur unter Vorlage eines Wahlscheins zugelassen werden.

Briefdirektwahlbüros im Rathaus

Die Briefdirektwahlbüros im Rathaus sind seit Montag, dem 10. Februar 2025 im Rathaus, Minoritenplatz 1, im 1. Obergeschoss geöffnet. 

Hier können Wahlberechtigte, die am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen möchten bzw. verhindert sind, direkt ihre Stimme abgeben. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und / oder des Personalausweises erforderlich. 

Die Briefdirektwahlbüros sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mo. + Mi.        07:30 - 17:00 Uhr
  • Di.                   07:30 - 12:30 Uhr
  • Do.                  07:30 - 16:00 Uhr
  • Fr.                    07:30 - 15:00 Uhr

Am Freitag vor der Wahl, dem 21. Februar 2025, sind die Briefdirektwahlbüros bis 15:00 Uhr geöffnet!

Telefon-Hotline des Wahlamtes der Stadt Kleve

Bei Fragen zum Thema Wahlen hilft das Wahlamt unter den Telefonnummern 84-200, 84-210, 84-389 und 84-555 gerne weiter.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur anstehenden Bundestagswahl 2025 ist unter dem folgenden Link ein Online-Formular eingerichtet:

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ZUM BRIEFWAHLANTRAG

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