Die Beschilderung und Markierung durch Verkehrszeichen richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).
Mit der letzten Bearbeitung der StVO zum 01. April 2013 gibt es neue Verkehrszeichen auf deutschen Straßen.
Ziel ist es, die Verkehrszeichen auf das notwendigste zu reduzieren und alte Schilder auszumustern.
Als örtliche Straßenverkehrsbehörde ist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig für die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrszeichen im Zuge der allgemeinen verkehrsregelnden Beschilderung bzw. Markierung auf den Straßen innerhalb des Stadtgebietes Kleve.
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt bzw. Markierungen aufgebracht werden. Ein Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist ohne Anordnung nicht gestattet.