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Fallmanagement

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Das Ziel im Fallmanagement ist eine wohl organisierte und bedarfsgerecht auf den einzelnen Fall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der Versorgungsbedarf eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erbracht wird. Im Sinne des SGB II ist die Arbeit des Fallmanagements auf das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet.

Logo der kommunalen Jobcenter mit dem Slogan: Kommunale Jobcenter, Stark, Sozial, vor Ort