Ausgangspunkt der Arbeit des Fallmanagements ist das sogenannte "Erstprofiling".
Mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden neben den persönlichen Daten auch Angaben zu den Qualifikationen (z.B. Schul-, Berufsabschluss, Weiterbildungen, Führerscheinen etc.), sowie möglichen Hemmnissen (z.B. Behinderungen, Pflege Angehöriger, Kindererziehung, etc.) gemacht.
Mit dem Fallmanager können bereits in diesem ersten Gespräch erste Planungen aufgestellt werden, um eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Im Sinne des SGB II wird das Erstprofiling unmittelbar nach Antragstellung durchgeführt. Eine Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist grundsätzlich erst nach dem durchgeführten Erstprofiling möglich.