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Informationen für Unionsbürger*innen

Wort "Wahlen" aus Menschen zusammengestellt

 

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die vorgenannten Unionsbürger*innen in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Unionsbürger*innen im Rathaus der Stadt Kleve, Wahlamt, Minoritenplatz 1, Zimmer 1.26, 47533 Kleve bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch im Original per Post übersandt werden (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!).

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Unionsbürger*innen unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder im Rathaus der Stadt Kleve unter der oben genannten Adresse.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme stehen in allen Amtssprachen der EU unter

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany .

zur Verfügung.