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Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Hier stehen umfangreiche Aufgaben an. Beispielsweise wird jedes Verkehrszeichen (dauerhaft und bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum) und jede Signalisierung von Lichtsignalanlagen von der im FB angesiedelten Straßenverkehrsbehörde nach dem vorgeschriebenen Anhörungsverfahren der StVO angeordnet. Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art werden ebenso erteilt wie eine Beteiligung an der Unfallkommission durchgeführt wird. Verkehrsschauen werden ebenfalls regelmäßig durchgeführt, um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs kontinuierlich zu verbessern. Auch in Fragen des Mobilitätskonzeptes ist der FB 32 involviert.

Abteilungen und Mitarbeitende

Abteilung 32.1 - Ordnung und Gewerbe

MAButon
Zu den Mitarbeitenden

Abteilung 32.2 - Verkehr und Feuerschutz

MAButon
Zu den Mitarbeitenden