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Bauvoranfrage/ Antrag auf Vorbescheid


Sie haben eine Idee zu einem Bauvorhaben, wollen aber noch keinen Bauantrag stellen, sondern zunächst grundsätzlich die oder vielmehr eine bestimmte Frage zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens klären?

Dann ist die Bauvoranfrage, oder gemäß der Gesetzesterminologie der Antrag auf Vorbescheid, das richtige Instrument.

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) regelt in § 77 die Möglichkeit, dass Sie sich vor Einreichung eines Bauantrags einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben mittels rechtsmittelfähigem Bescheid beantworten lassen.

Dies können Fragen sein wie:

  • Ist das Bauvorhaben gemäß dem beiliegenden Lageplan planungsrechtlich hinsichtlich der Lage auf dem Baugrundstück, Größe oder/und Höhe zulässig?
  • Ist die Stellplatzanlage planungsrechtlich zulässig?
  • Wird eine Befreiung auf Grundlage des § 31 Baugesetzbuch (BauGB) von der Festsetzung des Baufensters erteilt?

Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen gemäß § 67 BauO NRW von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sein. Beziehen sich die Fragen auf die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche bedarf es zur Erstellung der Antragsunterlagen nicht einer entsprechend qualifizierten Person.

Unabhängig von der Anforderung an die Antragsunterlagen kann es dennoch sinnvoll sein, dass Sie sich an eine fachkundige Person wenden, die Sie bei der Antragstellung unterstützt.
 



Wer ist meine Ansprechpartnerin bzw. mein Ansprechpartner beim Bauamt?

Für die Bearbeitung Ihrer Anträge wurde das Stadtgebiet Kleve in vier Bereiche eingeteilt, denen jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zugewiesen ist.

Bezirk 1: Bimmen, Düffelward, Keeken, Kellen, Salmorth, Schenkenschanz

Bezirk 2: Brienen, Griethausen, Hurendeich, Warbeyen, Wardhausen, Kleve Innenstadt (Innenstadt, östlich Ringstraße, westlich Triftstraße)

Bezirk 3: Materborn, Reichswalde, Kleve (südlich Nimwegerstraße, westlich Ringstraße, östlich Triftstraße)

Bezirk 4: Donsbrüggen, Rindern, Kleve (nördlich Nimwegerstraße, westlich B9)

Sofern Sie für Ihr Vorhaben bereits einen Antrag gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie dieser die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter entnehmen.
 



Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen amtlichen Vordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
  • Welche Unterlagen neben diesen Vordrucken noch benötigt werden, ist abhängig vom Antragsinhalt. 
     


Gebühren

  • mindestens 50,00 €
  • Die maximale Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Vorhabens in Verbindung mit der Rohbau- bzw. Herstellungssumme.
     


Rechtliche Grundlagen

Zugeordnete Dienstleistungen