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Lärmbelästigungen

Kind mit Kopfhörern schützt sich gegen Lärm

Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf Geräusche. So kann der musikalische Hochgenuss des einen zur Zerreißprobe für die Nerven des anderen werden. Gerade unter Nachbarn führt dies häufig zu Streitigkeiten.

Lärm kann das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigen und je nach Lautstärke und Dauer sogar Gesundheitsschäden verursachen. Wir kennen die unterschiedlichsten Lärmquellen, wie z. B. Straßenverkehr, Baustellen, Gaststätten, Gewerbe, Industrie, Hunde u.v.m.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist eine ungestörte Nachtruhe von großer Bedeutung.

In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Diesbezüglich können jedoch Ausnahmen (beispielsweise für Veranstaltungen) genehmigt werden.

Beachten Sie bei privaten Feiern im Haus oder Garten, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf eine lautstarke Party (z. B. einmal im Monat) gibt. Bei einer geplanten Feier kann ein Gespräch mit den Nachbarn im Vorfeld hilfreich sein.

Sonn- und feiertags sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht für leichtere Arbeiten im eigenen Garten (z. B. Unkraut jäten), die ohne Lärm verursachende Geräte ausgeführt werden.