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Denkmalschutz/ Denkmalpflege

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kleve ist dem Fachbereich 61 Planen und Bauen, Abteilung 61.2 Bauordnung angegliedert. Sie ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und arbeitet auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Ziel ist es, das gebaute, historische Erbe der Stadt Kleve zu erhalten und zu bewahren.

  • Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung sowie innerhalb der Denkmalbereichen
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Eingriffe in Bodendenkmälern
  • Information und Beratung der Eigentümer, Bauherren und Architekten im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Belangen
  • Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
  • Beratung zur Fördermittelvergabe für Erhalt und Pflege von Denkmälern