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Arbeitsvermittlung

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Die Arbeitsvermittlung ist ein zentraler Schwerpunkt bei der Gewährung von Bürgergeld. Hierbei gilt der Grundsatz "Fördern und Fordern".

Die Mitarbeitenden tragen dazu bei, dass die Kunden die Ansprüche realisieren können, die ihnen zustehen. Ziel des SGB II ist es, dass den Kunden ermöglicht wird, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. § 1 SGB II).

Angebote des Fallmanagements (nicht abschließend)

Antragsunterlagen Online

Online-Anträge für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit finden Sie auf der Seite Dienstleistungen, u.a.

  • Einstiegsgeld
  • Eingliederungszuschuss
  • Berufliche Weiterbildungsförderung
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt
Logo der kommunalen Jobcenter mit dem Slogan: Kommunale Jobcenter, Stark, Sozial, vor Ort