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Bildung und Teilhabe

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt
Vier Grundschulkinder sitzen an zwei Tischen hintereinander und zeigen auf

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Das Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern in unserer Gesellschaft Chancengleichheit zu bieten! Insofern hat es sich die Stadt Kleve zur Aufgabe gemacht, das Bildungspaket schnell und unkompliziert umzusetzen.

Bitte wenden Sie sich an ihre/-n zuständige/-n Sachbearbeiter/-in. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail ist daher im Betreff der vollständige Name des Kindes erforderlich.

BuchstabenbereichSachbearbeiter/in
A* - E*, I*Frau Müskens
M* - S* (ohne Sch*, Sp*, St*)Herr Jansen
F* - H*, J* - K*Herr Ackermann
L*, Sch*, Sp*, St*, T* - Z*Frau Lucassen

 

Ausflüge und Klassenfahrten

Zielgruppe Tagesausflüge: Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindergarten und Schüler/innen

  • Es werden nur die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt (wie z.B. bei einem Ausflug eine Eintrittskarte, Fahrtkosten etc.).
  • Es werden keine Verpflegungskosten übernommen

Zielgruppe Mehrtägige Klassenfahrt: Schüler/innen

  • Die Kosten der mehrtägigen Klassenfahrt können übernommen werden.
  • Zusatzkosten, die nur wegen der Klassenfahrt entstehen (z.B. Leihen der Skiausrüstung) können ebenfalls gezahlt werden.

Wichtig: Es muss sich um eine offizielle Veranstaltung der Kindertageseinrichtung oder der Schule handeln. Die Abrechnung erfolgt hier direkt mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.

Schülerbeförderung

Zielgruppe: Schüler/innen bei einfachen Schulweg in der Entfernung von

  • mehr als 2 Kilometer bei Primarstufe (1.-4. Schuljahr)
  • mehr als 3,5 Kilometer bei Sekundarstufe I (5.-10. Schuljahr)
  • mehr als 5 Kilometer bei Sekundarstufe II (10.-13. Schuljahr)

Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben Schüler/ innen der städtischen Schulen in Kleve die Möglichkeit ein Schokoticket zur Benutzung des Öffentlichen Personalverkehrs zu erhalten.

  • Im Einzelfall können Leistungen über den Anspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung hinaus beantragt werden.

Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulbedarfspaket

Zielgruppe: Schüler/innen, bei Mittagsverpflegung auch alle Kinder, welche in einer Kindertageseinrichtung versorgt werden

  • Es muss die Notwendigkeit für eine Lernförderung durch die Schule bestätigt werden. Dann können bis zu 35 Zeitstunden je Fach pro Schuljahr gefördert werden.
  • Es ist im Jahr eine Förderung bis zu 156,00 Euro möglich, damit für Schüler/innen eine angemessene Ausstattung des Schulbedarfs sichergestellt werden kann.
  • Es wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung abzüglich eines Eigenanteils von 1 Euro je Kind und Mahlzeit gewährt.

Soziale und kulturelle Teilhabe

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Darunter fallen:

  • Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein)
  • Unterricht von künstlerischen Fächern
  • Teilnahme an Freizeiten

15 € monatlich je Kind

Antragsunterlagen Online

Den Online-Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Seite Dienstleistungen

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Informationen

Weitere Informationen und Erklärvideos, auch in anderen Sprachen, sind auf der Internetseite des Kreises Kleve abrufbar.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachbereich Arbeit und Soziales- Jobcenter der Stadt Kleve oder die Schulsozialarbeiter*innen an den Klever Schulen wenden.