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Baugebiet Bresserbergstraße

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans 1-329-0 liegen die Voraussetzung vor, um in der Oberstadt weiteren Wohnraum zu schaffen und eine Innenentwicklung voranzutreiben. Das Baugebiet umfasst 18 Wohnbaugrundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m². Im Rahmen der Erschließungsmaßname wurde zunächst eine Baustraße errichtet. Nach dem Abschluss der Arbeiten können nun die ersten Grundstücke einer Vermarktung zugeführt und veräußert werden. 

In der Zeit von Mittwoch, 21.08.2024 bis Freitag, 30.08.2024 besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Marktpreisgrundstücke 1, 2, 9, 10, 13, 14, 18 und auf die Familiengrundstücke 3, 4, 17 abzugeben.  Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Rahmen des üblichen Losverfahrens. 

Die Baugrundstücke 1, 2, 3 und 4 sind für die Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen.

Folgende Varianten werden angeboten:

a) Vermarktung der Grundstücke 1 und 2. Es können sich ausschließlich feststehende Bewerbergruppen (z. B. Familien oder Freunde etc.) bewerben.

b) Vermarktung der Grundstücke 3 und 4. Es können sich Einzelbewerber auf die beiden Grundstücke bewerben.

Für eine Bewerbung auf die Grundstücke 1 und 2 müssen sich bereits im Vorfeld zwei Bewerber zusammenfinden, die gemeinsam ein Doppelhaus errichten möchten. Es wird somit ausschließlich möglich sein, dass sich zwei Bewerber gemeinsam auf beide Grundstücke bewerben. Einzelne Grundstücke werden nicht vermarktet.

Im Gegensatz dazu werden die Grundstücke 3 und 4 für Einzelbewerber angeboten. Zwar kann sich ein Einzelbewerber sowohl für Grundstück 3 als auch für Grundstück 4 bewerben, im Losverfahren kann er jedoch maximal eines der Grundstücke erhalten. Eine gemeinsame Bewerbung als vorher feststehende Bewerbergruppe ist bei diesen Grundstücken nicht möglich. Erst nach dem Abschluss des Losverfahrens werden durch die Stadt Kleve zwei Bewerber als gemeinsame Bauherren miteinander bekannt gemacht.

Das Bewerbungsformular für dieses Verfahren finden Sie im Bewerbungszeitraum unter dem Punkt "Online-Bewerbungsportal" auf dieser Seite!

Anderweitige Bewerbungen (gemäß der Vergaberichtlinien), wie beispielweise persönlich, telefonisch, per E-Mail finden keine Berücksichtigung.

Bewerbungen außerhalb der Bewerbungsfrist werden nicht zugelassen (Initiativbewerbungen). Wartelisten werden nicht geführt.

Das Losverfahren wird unmittelbar nach dem Ablauf des Bewerbungszeitraums durchgeführt. Alle Bewerber erhalten im Anschluss eine automatische Benachrichtigung. Bewerber werden darum gebeten, von vorzeitigen Nachfragen zum Ausgang des Losverfahrens Abstand zu nehmen.

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber" in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber

Bearbeitungsstand bis zur Grundstücksveräußerung
BezeichnungBearbeitungsstand
Bebauungsplan (Aufstellung)abgeschlossen
Erschließung (Planung)abgeschlossen
Erschließung (Baumaßnahme)abgeschlossen
GrundstücksvermessungIn der Abwicklung
VermarktungIn der Abwicklung
Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächste Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger.
  • Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. 
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages / Erbbaurechtsvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben werden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1-329-0. Zusätzlich können weitere Regelungen in die Verträge aufgenommen werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
Zusätzliche Besonderheiten und Ablauf für die Herausgabe der Baugrundstücke 1 / 2 und 3 / 4 für die Errichtung von Doppelhäusern

 

Nach der Auslosung sind von den zugelosten Bewerber die folgenden Unterlagen im Anschluss einzureichen:

  • Nachweis, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Z. B. Finanzierungszusage des Kreditinstituts, Nachweis über das Eigenkapital
  • Unterschriebene Erklärung aller volljährigen Haushaltsangehörigen, in der Vergangenheit kein Marktpreis- oder Familiengrundstück von der Stadt Kleve erhalten zu haben
  • Unterschriebene Erklärung, sich im Vorfeld mit den zugelosten Bewerbern der anderen Doppelhaushälfte auf einen gemeinsamen Architekten / Fachplaner / Bauträger sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl zu einigen

Die Frist für die Vorlage der Unterlagen wird mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

Sobald die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird das weitere Vorgehen mit den zugelosten Bewerbern der betroffenen Grundstücke in einem gemeinsamen Gespräch im Rathaus erläutert. Zu dem Termin lädt die Abteilung Liegenschaften gesondert ein.

Danach besteht dann die Möglichkeit, die Bauvorhaben untereinander abzustimmen und sich auf einen gemeinsamen Architekten / Fachplaner / Bauträger sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl verbindlich zu einigen. Die Frist für die Einigung wird schriftlich mitgeteilt.

Nach einer Einigung entscheidet der Liegenschafts- und Steuerausschuss in nichtöffentlicher Sitzung abschließend über die Grundstücksvergabe.

Wenn die positive Entscheidung des Ausschusses vorliegt, ist bis zu dem Kaufvertragsabschluss ein Nachweis über die Beauftragung des gemeinsamen Architekten / Fachträger / Bauträger vorzulegen. Die Frist für die Vorlage wird schriftlich mitgeteilt.

Die Vertragsabschlüsse der Grundstücke 1 und 2 bzw. der Grundstücke 3 und 4 erfolgen jeweils zeitgleich durch ein Notariat. 

Erwerb der Baugrundstücke

Für Familien mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, die bisher noch über kein Wohneigentum verfügen, werden Grundstücke zu einem vergünstigten Kaufpreis / im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Auf im Vorfeld festgelegte Familiengrundstücke können sich ausschließlich Interessenten aus diesem Personenkreis bewerben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.

Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. Einzelheiten dazu unter dem Punkt "Klimaschutz".

Grundstücks-
nummer
Größe ca.Verkaufspreis
je m²
Verkaufspreis
gesamt

Erbbauzins
je m²

(jährlich)

Erbbauzins
gesamt

(jährlich)

Familien-
grundstücke
1350 m²280 €/m²98.000 €---
2347 m²280 €/m²97.160 €---
3343 m²240 €/m²82.320 €8,40 €2.881,20 €x
4339 m²240 €/m²81.360 €8,40 €2.847,60 €x
9820 m²280 €/m²229.600 €---
101.083 m²280 €/m²303.240 €---
131.245 m²280 €/m²348.600 €---
14997 m²280 €/m²279.160 €---
17528 m²240 €/m²126.720 €8,40 €4.435,20 €x
18500 m²280 €/m²140.00 €---

 

Bebauungsplan 1-329-0

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung.

Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Kleve als Satzung beschlossen. Daher sind die Inhalte für die Zulässigkeit von Bauvorhaben verbindlich. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.

Bestandteile des rechtskräftigen Bebauungsplanes 1-329-0 sind folgende Unterlagen:

  • Planzeichnung
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Artenschutzgutachten
  • Schalltechnische Untersuchung

Hier gelangen Sie zu den oben aufgeführten Dokumenten des Bebauungsplans 1-329-0

Fragen rund ums Bauen

Das technische Bürgerbüro des Fachbereichs 61 Planen & Bauen (PuB) beantwortet Ihnen alle Fragen rund ums Bauen.

Weitere Informationen Informationen zum PuB

 

Erschließung

Die Planstraße wurde zunächst als asphaltierte Baustraße errichtet. Nach Fertigstellung der Wohnbebauung wird die Deckschicht gefräst und als Unterbau für die finale Pflasterung genutzt. In diesem Zuge entsteht im Anschluss der Endausbau inklusive neuer Beleuchtung und Baumscheiben.

Für die Erschließung ist der Fachbereich 66 - Tiefbau verantwortlich.

Einen Lageplan der Planstraße ist im unteren Bereich dieser Seite abrufbar.

Private Grundstückszufahrten haben sich der Höhenplanung des Fachbereiches Tiefbau anzupassen. Die Ableitung von privatem Niederschlagswasser auf die öffentliche Straßenfläche ist unzulässig.

Die neue Straße erhält einen Schmutzwasserkanal, anfallendes Regenwasser soll aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsgründen vor Ort versickern.

Neben dem Kanal- und Straßenbau umfasst die Versorgung in dem Gebiet auch das Strom- und Wassernetz. Zusätzlich schafft die Telekom einen Glasfaseranschluss.

Fragen zu der Erschließung

Der Fachbereich 66 - Tiefbau steht Ihnen bei allen Fragen zu der Erschließungsmaßnahme zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Fachbereich 66 - Tiefbau

 

Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkung

Eine Bordsteinabsenkung für eine Grundstückszufahrt bedarf einer gesonderten Genehmigung, bei der Ihnen die technischen Vorschriften für die Herstellung der Überfahrt genannt werden.

Weitere Informationen zu Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkungen

 

Grundstücksentwässerung / Kanalanschluss

Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) sind Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung und Ableitung des Abwassers auf dem Grundstück dienen. Die Erstellung und Änderung dieser Anlagen muss zugestimmt werden.

Weitere Informationen zur Grundstücksentwässerung / Kanalanschluss

 

Erschließungskosten

Die Stadt Kleve verkauft die Grundstücke voll erschlossen. Das bedeutet, dass in dem Kaufpreis die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Kanalanschlussbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabegesetztes (KAG) bereits enthalten sind.

Der Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze erfolgt auf Kosten der Käufer.

Das Recht der Stadt Kleve, für eine zukünftige Erneuerung der Straße Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetzt (KAG) oder den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, bleibt davon unberührt.

Fragen zu Erschließungskosten

Weitere Informationen zu Erschließungskosten

 

Voraussetzungen für die Bewerbung

Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pro Bewerber ist eine Bewerbung je Baugrundstück zulässig.

Ein Haushalt zählt als ein Bewerber. Der Familienstand oder das Verwandtschaftsverhältnis der Haushaltsangehörigen untereinander wird nicht berücksichtigt. Als Haushaltsangehörige zählen alle Personen, die das zu errichtende Gebäude auf dem städtischen Grundstück bewohnen werden. Die Wohnsituation bei der Antragsstellung ist unerheblich.

Die Haushaltsangehörigen werden im Rahmen der Grundstücksvergabe erfasst.

Sollten sich mehrere Haushaltsangehörige auf ein Baugrundstück bewerben, führt dies zum sofortigen Ausschluss aller Haushaltsangehörigen von der laufenden Grundstücksvergabe.

Bewerber mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt ohne bisheriges Wohneigentum können sich auf die ausgeschriebenen Familiengrundstücke bewerben. Minderjährige Kinder müssen dauerhaft in dem Haushalt leben. Eine Meldebescheinigung ist bei Bedarf vorzulegen. Die Volljährigkeit des zu berücksichtigen Kindes darf erst nach der notariellen Beurkundung des Vertrags eintreten. Bei der Vorlage von einem entsprechenden Nachweis wird eine Schwangerschaft berücksichtigt.

Bei Bewerbungen auf ein Familiengrundstück müssen die Bewerber eidesstattlich versichern, weder im Inland noch im Ausland in den letzten fünf Jahren ein Baugrundstück, ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an Dritte veräußert zu haben bzw. aktuell nicht über Grundbesitz dieser Art zu verfügen. 

Der Bewerber ist der Käufer des Grundstücks / Erbbaurechtsnehmer. Lebt dieser in einer Partnerschaft, wird der Vertrag zusätzlich mit dem, den Haushalt angehörenden volljährigen Partner geschlossen.

Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Marktpreisgrundstück oder Familiengrundstück von der Stadt erhalten haben, sind von der Bewerbung auf Marktpreisgrundstücke oder Familiengrundstücke ausgeschlossen.

 

Vereinbarungen in den Kaufverträgen / Erbbaurechtsverträgen

Nachweis der Finanzierbarkeit des Bauvorhabens

Vor der Vertragsunterschrift haben die Bewerber auf Verlangen der Stadt geeignete Nachweise vorzulegen, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Geeignete Nachweise können z. B. die Finanzierungszusage des Kreditinstituts oder Nachweise über das Eigenkapital sein.

 

Bebauungsverpflichtung

Die Käufer / Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von zwei Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Die Frist beginnt mit dem Tage der Rechtswirksamkeit des notariellen Vertrages. Die Bezugsfertigstellung muss der Stadt Kleve in geeigneter Form dargelegt werden, z. B. durch den Nachweis über die Bauabnahme.

Selbstbewohnungsverpflichtung

Bei Baugrundstücken, die ausschließlich für die Errichtung von Eigenheimen veräußert werden, besteht für die Käufer eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung. Der Zeitpunkt beginnt mit der Feststellung der Bezugsfertigkeit.

Im Erbbaurecht werden Baugrundstücke mit einer Nutzungsbeschränkung herausgegeben, wonach das Vertragsobjekt über die Laufzeit als Hauptwohnsitz zu nutzen ist. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.

 

Klimaschutz

Die Stadt Kleve hat sich das Ziel gesetzt, auf lokaler Ebene den Klimaschutz zu unterstützen und im Hinblick auf die Energiewende nachhaltig und zukunftsorientiert zu agieren. Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. Es können insgesamt 100 Punkte aus den Kategorien Wasser und Boden (max. 20 Punkte), Stadtklima (max. 15 Punkte), erneuerbare Energien und Energieeffizienz (max. 30 Punkte), Baustoffe (max. 15 Punkte), Heizung, Warmwasser und Kühlung (max. 15 Punkte) und Mobilität (max. 5 Punkte) erreicht werden. Die Käufer / Erbbaurechtsnehmer bestimmen selbst, welche bzw. wie viele Maßnahmen umgesetzt werden und enthalten entsprechend der Gewichtung Punkte. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses fließen die Werte bis zur festgelegten Höchstpunktzahl je Kategorie ein, auch wenn weitere Maßnahmen umgesetzt wurden und sich dadurch rechnerisch eine höhere Punktzahl ergibt. 

Es können zusätzlich vorhabenabhängige Maßnahmen der Käufer / Erbbaurechtsnehmer Berücksichtigung finden. Die Festlegung der Gewichtung erfolgt in einer gesonderten Prüfung und richtet sich nach den klimarelevanten Effekten. Es können maximal die in der Anlage 2 vorgesehenen Punkte je Kategorie erreicht werden.

Gliederung der möglichen Erstattungsbeträge:

Gesamtpunkte aus KategorienErstattungsbetrag je m²
15 – 202,50 €
21 – 405,00 €
41 – 5010,00 €
51 – 7515,00 €
Ab 7620,00 €

Werden Maßnahmen von mehreren Käufern / Erbbaurechtsnehmern gemeinschaftlich umgesetzt, kann jede Partei die vorgesehene Gewichtung / Punkte erhalten.

Die Erstattung kann von den Käufern / Erbbaurechtsnehmern innerhalb von drei Jahren einmalig geltend gemacht werden. Die Frist beginnt zum 01.01. des Jahres, das auf den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages folgt und endet zum 31.12. Ein erneuter Antrag auf Erstattung ist ausgeschlossen.

Die Umsetzungen der Maßnahmen sind von den Käufern / Erbbaurechtsnehmern auf geeignete Art und Weise darzulegen. Ohne die Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgt keine Auszahlung des Erstattungsbetrags. Die Stadt Kleve behält sich das Recht vor, eine Überprüfung durchzuführen.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h., sollten für eine umgesetzte Maßnahme weitere Fördermittel bei der Stadt Kleve zu Verfügung stehen, erfolgt keine Berücksichtigung innerhalb dieser Richtlinie. 

Dies gilt ebenfalls, wenn gesetzliche Vorschriften die Käufer / Erbbaurechtsnehmer zu einer Umsetzung verpflichten (z. B. Regelungen im Bebauungsplan).

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der erteilten Baugenehmigung für die Errichtung des Wohnhauses.

Die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes sind zu beachten.

 

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Wichtiger Hinweis

Erfolgt eine Grundstücksvergabe aufgrund von falschen oder unvollständigen Angaben der Bewerber, wird die Stadt Kleve die Rückübertragung des Grundstücks verlangen. Zusätzlich ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des gezahlten Kaufpreises zu zahlen. Bei einer Vergabe im Erbbaurecht gilt der Grundstückswert, der der Erbbauzinsberechnung zugrunde liegt.