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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Kleve haben asylsuchende und geduldete Personen (Asylbewerber), die

  • durch das Land NRW der Stadt Kleve zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten,
  • deren Aufenthalt gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen bzw. humanitären Gründen erlaubt ist und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammen lebenden Familienangehörigen sicherstellen können,
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern (z.B. Bundesagentur für Arbeit) haben.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterbringung der Asylbewerber.

Der Lebensunterhalt besteht aus den notwendigen Bedarfen für Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Da Asylbewerber in der Regel nicht über eine Krankenversicherung verfügen, werden zusätzlich Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Diese Leistungen sind beschränkt auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind.

Aufgabe ist es zudem die Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stehen der Stadt Kleve Gemeinschaftsunterkünfte und kleinere dezentrale Wohnungen zur Verfügung. Die Stadt Kleve favorisiert in diesem Zusammenhang die dezentrale Wohnraumversorgung, welche nach übereinstimmender Auffassung von Politik und Verwaltung erheblich bessere Möglichkeit der Integration bietet.

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